Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 15. Juli 2020 |
Teil römisch drei |
104. Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum |
[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die Notifikation gemäß Artikel 29, Absatz eins, des Abkommens wurde am 20. Juni 2014 beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt das Abkommen gemäß seinem Artikel 29, Absatz eins, mit 2. August 2020 in Kraft.
Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 292 vom 20.10.2012 Seite 3, veröffentlicht.
Edtstadler