BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 15. Juli 2020

Teil römisch drei

103. Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits

103. Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits

[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die Notifikation gemäß Artikel 29, Absatz eins, des Abkommens wurde am 15. Juli 2014 beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt das Abkommen gemäß seinem Artikel 29, Absatz eins, mit 2. August 2020 in Kraft.

Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 321 vom 20.11.2012 Seite 3, veröffentlicht.

Edtstadler