94. Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2018, wird wie folgt geändert:Das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), Bundesgesetzblatt Nr. 315 aus 1994,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2018,, wird wie folgt geändert:
1.Novellierungsanordnung 1, § 13 wird folgender Absatz 5 angefügt:Paragraph 13, wird folgender Absatz 5 angefügt:
„(5)Absatz 5,Über die Bestimmungen der Abs. (1) bis (4) hinaus, sind zusätzliche Ausgaben für Beihilfen, Maßnahmen und Beschäftigungsprojekte zur Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen für über 50-jährige Arbeitslose insbesondere Langzeitbeschäftigungslose (Zielgruppe der Aktion 20.000) in den Jahren 2019 und 2020 zusammen bis zu einer Obergrenze von 50 Mio. € wie Ausgaben nach dem ALVG zu behandeln.“
2.Novellierungsanordnung 2, Dem § 10 wird folgender Abs. 70 angefügt:Dem Paragraph 10, wird folgender Absatz 70, angefügt:
„(70)Absatz 70,§ 13 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 94/2019 tritt rückwirkend mit 1. Juli 2019 in Kraft.“Paragraph 13, Absatz 5, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 94 aus 2019, tritt rückwirkend mit 1. Juli 2019 in Kraft.“
Van der Bellen
Bierlein