BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 31. Juli 2019

Teil römisch eins

81. Bundesgesetz:

Änderung des Gesetzes vom 27. November 1984 über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 26 IA 80/A Sitzung 84,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10219 Sitzung 896,, )

81. Bundesgesetz, mit dem das Gesetz vom 27. November 1984 über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Gerichtsgebührengesetz vom 27. November 1984, BGBI. Nr. 501 aus 1984,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. römisch eins Nr. 130 aus 2017,, wird wie folgt geändert:

In der Tarifpost 1 wird die Anmerkung 2 wie folgt ergänzt: Der zweite Halbsatz in Satz eins lautet:

„in diesen Fällen und wenn die Rechtssache in der ersten Verhandlung rechtswirksam verglichen wird, ermäßigt sich die Pauschalgebühr nach Tarifpost 1 auf die Hälfte.“

Van der Bellen

Bierlein