BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 14. Juni 2019

Teil römisch eins

52. Bundesgesetz:

Vorzeitige Beendigung der römisch 26 . Gesetzgebungsperiode des Nationalrates

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 26 IA 850/A Ausschussbericht 630 Sitzung 80,, )

52. Bundesgesetz, mit dem die römisch 26 . Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel römisch eins

Der Nationalrat wird gemäß Artikel 29, Absatz 2, B-VG vor Ablauf der römisch 26 . Gesetzgebungsperiode aufgelöst.

Artikel römisch zwei

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

Artikel römisch drei

Dieses Bundesgesetz tritt mit 3. Juli 2019 in Kraft.

Van der Bellen

Bierlein