Absatz eins,Der Prozentsatz des in den jeweiligen Jahresabschlüssen der Betriebskrankenkassen Mondi, voestalpine Bahnsysteme, Zeltweg und Kapfenberg des Jahres 2019 enthaltenen Reinvermögens, der durch die Österreichische Gesundheitskasse nach Paragraph 732, Absatz 6, ASVG im Falle der Errichtung einer Privatstiftung oder mehrerer Privatstiftungen durch den/die Betriebsunternehmer für diese zu widmen ist, wird mit 20% festgesetzt. Vor Anwendung des Prozentsatzes ist das bereits nach Paragraph 732, Absatz 6, erster Satz ASVG übergegangene Vermögen in Abzug zu bringen.