Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 26. November 2019 |
Teil römisch zwei |
350. Verordnung: | 66. Novelle zur KDV 1967 |
Aufgrund des Kraftfahrgesetzes 1967, Bundesgesetzblatt Nr. 267 aus 1967,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 2019,, wird verordnet:
Die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967, Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1967,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 172 aus 2019,, wird wie folgt geändert.
Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 26, Absatz 4, wird der Punkt am Ende der Litera h, durch einen Beistrich ersetzt und folgende Litera i, angefügt:
Novellierungsanordnung 2, Paragraph 26, Absatz 6, Ziffer eins, lautet:
Novellierungsanordnung 3, In Paragraph 64 b, Absatz 4, werden im Tabellenteil die Ziffer 4 bis 13 durch folgende Ziffer 4 bis 9 ersetzt und es wird der folgende Satz angefügt:
Novellierungsanordnung 4, In Paragraph 65 b, Absatz 3, wird vor dem letzten Satz folgender Satz eingefügt:
„Die Perfektionsschulung gemäß Ziffer 4, kann um bis zu zwei 2 UE zugunsten der in Ziffer eins, und 2 genannten Schulungen verkürzt werden, sofern die Dauer der gesamten praktischen Schulung gemäß Ziffer eins, 2 und 4 nicht weniger als zehn Unterrichtseinheiten beträgt.“
Novellierungsanordnung 5, Paragraph 69, wird folgender Absatz 38, angefügt:
Novellierungsanordnung 6, In Paragraph 70, Absatz 17, entfällt der zweite Satz.
Novellierungsanordnung 7, Paragraph 70, wird folgender Absatz 22, angefügt:
Novellierungsanordnung 8, In der Anlage 5e wird im Kapitel A.2.2. das Wort „Staatswappen“ ersetzt durch das Wort „Bundeswappen“.
Novellierungsanordnung 9, In der Anlage 10a werden im Inhaltsverzeichnis die Kapitel 5 bis 13 durch folgende Kapitel 5 bis 10 ersetzt:
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„Kapitel 5: |
Theoretische Lehrinhalte Klasse C/C1 (Ausdehnung von B) |
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Kapitel 6: |
Theoretische Lehrinhalte Klasse C/C1 (Ausdehnung von D/D1) |
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Kapitel 7: |
Theoretische Lehrinhalte Klassen CE, C1E, DE und D1E |
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Kapitel 8: |
Theoretische Lehrinhalte Klasse D/D1 (Ausdehnung von B) |
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Kapitel 9: |
Theoretische Lehrinhalte Klasse D/D1 (Ausdehnung von C/C1) |
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Kapitel 10: |
Theoretische Lehrinhalte Klasse F“ |
Novellierungsanordnung 10, In der Anlage 10a entfällt das bisherige Kapitel 5 samt Überschrift; das bisherige Kapitel 6 erhält die Überschrift:
„5. Theoretische Lehrinhalte für die Klassen C/C1 (Ausdehnung von B; 10 Unterrichtseinheiten)“ |
Novellierungsanordnung 11, In der Anlage 10a lautet Kapitel 6 samt Überschrift:
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Ab- schnitt |
Lehrinhalt |
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1 |
Gesetzliche Vorschriften Lenkberechtigung für die Klasse C und C1 Bauart und Ausrüstung der Kfz und Anhänger, Pflichten des Zulassungsbesitzers, Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers Wahl der Fahrgeschwindigkeit, Abstände beim Hintereinanderfahren, Besondere Fahrverbote, Verhalten bei Eisenbahnkreuzungen, Besondere Bestimmungen für den ruhenden Verkehr. Besondere Transporte Sondervorschriften für bestimmte Fahrzeuge (inkl. Zugmaschinen) Arbeitszeiten, Lenkzeiten, Ruhezeiten, Handhabung von Schaublatt und Kontrollgerät Ziehen von Anhängern |
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2 |
Technische Bauteile von Lastkraftfahrzeugen, Sattelkraftfahrzeugen und Anhängern Motor, Kraftstoffanlage, Auspuff, Kühlung, Schmierung; Kraftübertragung; Rahmen und Aufbauten; Fahrwerk; Bremsanlagen Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen Elektrische Anlage und Kontrolleinrichtungen |
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3 |
Fahrphysik und Ladetechnik Kraftschluss, Fahrwiderstände, Achslasten und Achslaständerungen, Fahrstabilität. Beladung, Ladungssicherung. |
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4 |
Ökologischer und ökonomischer Betrieb Ausstattung, Technischer Zustand, Bedienung und Fahrweise“ |
Novellierungsanordnung 12, In der Anlage 10a entfällt das bisherige Kapitel 7 samt Überschrift und das bisherige Kapitel 8 samt Überschrift wird als Kapitel 7 bezeichnet.
Novellierungsanordnung 13, In Anlage 10a entfällt das bisherige Kapitel 9 samt Überschrift; das bisherige Kapitel 10 erhält die Überschrift:
„8. Theoretische Lehrinhalte für die Klassen D/D1 (Ausdehnung von B; 12 Unterrichtseinheiten)“ |
Novellierungsanordnung 14, In Anlage 10a erhält das bisherige Kapitel 11 die Überschrift:
„9. Theoretische Lehrinhalte für die Klassen D/D1 (Ausdehnung von C/C1; 4 Unterrichtseinheiten)“ |
Novellierungsanordnung 15, In der Anlage 10a entfällt das bisherige Kapitel 12 samt Überschrift und das bisherige Kapitel 13 samt Überschrift wird als Kapitel 10 bezeichnet.
Reichhardt