BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 9. September 2019

Teil römisch zwei

273. Verordnung:

Änderung der Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

273. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015 geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Artikel 1
Änderung der Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015

Auf Grund

  1. Ziffer eins
    des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 86 aus 2019,, insbesondere dessen Paragraphen 6, 68 a und 72, sowie
  2. Ziffer 2
    des Paragraph 7, Absatz eins, des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2018,,

wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 262 aus 2015,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 55 aus 2017,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Artikel eins, Paragraph eins, wird nach der Ziffer 21, folgende Ziffer 22, eingefügt:

  1. Ziffer 22
    Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Rohstoff- und Energietechnik (Anlagen 1 und 1.22)“

Novellierungsanordnung 2, Artikel eins, Paragraph eins, Ziffer 23, entfällt.

Novellierungsanordnung 3, In Artikel eins, Paragraph eins, Ziffer 24, wird die Wendung „Betriebsinformation“ durch die Wendung „Betriebsinformatik“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 4, Artikel eins, Paragraph eins, Ziffer 29, entfällt.

Novellierungsanordnung 5, In Artikel eins, Paragraph eins, wird nach der bisherigen Ziffer 29, folgende Ziffer 30 bis 32 angefügt:

  1. Ziffer 30
    Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Produktmanagement und FutureTecs (Anlagen 1 und 1.30)
  2. Ziffer 31
    Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Informationstechnologie und Smart Production (Anlagen 1 und 1.31)
  3. Ziffer 32
    Höhere Lehranstalt für Technik in Medizin, Life Science und Sport (Anlagen 1 und 1.32)“

Novellierungsanordnung 6, Dem Artikel eins, Paragraph 3, wird folgender Absatz 3, angefügt:

  1. Absatz 3,Für das Inkrafttreten der durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 273 aus 2019, geänderten oder eingefügten Bestimmungen und das Außerkrafttreten der durch diese Verordnung entfallenen Bestimmungen gilt Folgendes:
    1. Ziffer eins
      Artikel römisch eins, Paragraph eins, Ziffer 24,, Anlage 1 römisch eins. Teil, römisch zwei. Teil und römisch drei. Teil und Anlage 1.25 römisch vier. Teil treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;
    2. Ziffer 2
      Artikel römisch eins, Paragraph eins, Ziffer 22,, Ziffer 30 und Ziffer 32,, Anlage 1.7 römisch eins. Teil und römisch sieben. Teil, Anlage 1.11 römisch eins. Teil, römisch drei. Teil, römisch fünf. Teil und römisch sieben. Teil, Anlage 1.13 römisch sieben. Teil, Anlage 1.22 (mit Ausnahme des römisch sechs. Teils), Anlage 1.30 (mit Ausnahme des römisch sechs. Teils) und Anlage 1.32 (mit Ausnahme des römisch sechs. Teils) treten hinsichtlich des römisch eins. Jahrganges mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des römisch zwei. Jahrganges mit 1. September 2020 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft;
    3. Ziffer 3
      Anlage 1 römisch sechs. Teil Abschnitt Pflichtgegenstände Unterabschnitt Angewandte Mathematik und Anlage 1.16 römisch eins. Teil, römisch drei. Teil und römisch sieben. Teil treten hinsichtlich des römisch eins. und römisch zwei. Jahrganges mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des römisch drei. Jahrganges mit 1. September 2020 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft;
    4. Ziffer 4
      Artikel römisch eins, Paragraph eins, Ziffer 31 und Anlage 1.31 (mit Ausnahme des römisch sechs. Teils) treten hinsichtlich des römisch eins., römisch zwei. und römisch drei. Jahrganges mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des römisch vier. Jahrganges mit 1. September 2020 und hinsichtlich des römisch fünf. Jahrganges mit 1. September 2021 in Kraft;
    5. Ziffer 5
      Anlage 1 römisch sechs. Teil Abschnitt Pflichtgegenstände Unterabschnitt Wirtschaft und Recht tritt hinsichtlich des römisch eins., römisch zwei., römisch drei. und römisch vier. Jahrganges mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt und hinsichtlich des römisch fünf. Jahrganges mit 1. September 2020 in Kraft;
    6. Ziffer 6
      Artikel eins, Paragraph eins, Ziffer 23 und 29 sowie Anlage 1.23 und Anlage 1.29 treten hinsichtlich des römisch eins. Jahrganges mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des römisch zwei. Jahrganges mit Ablauf des 31. August 2020 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit Ablauf des 31. August der Folgejahre jahrgangsweise auslaufend außer Kraft.“

Novellierungsanordnung 7, In Anlage 1 (Allgemeines Bildungsziel, schulautonome Lehrplanbestimmungen, didaktische Grundsätze, Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff der gemeinsamen Unterrichtsgegenstände an den Höheren technischen und gewerblichen (einschließlich kunstgewerblichen) Lehranstalten) römisch eins. Teil (Allgemeines Bildungsziel) wird im vierten Spiegelstrich des zweiten Absatzes das Wort „korrekten“ durch das Wort „praxisgerechten“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 8, In Anlage 1 römisch zwei. Teil (Schulautonome Lehrplanbestimmung) wird im die Allgemeinen Bestimmungen betreffenden Abschnitt die Wendung „§ 6 Absatz eins, Schulorganisationsgesetz“ durch die Wendung „§ 6 Absatz eins b, Schulorganisationsgesetz“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 9, In Anlage 1 römisch zwei. Teil lautet der die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) betreffende Abschnitt:

„Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL)

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch“ und „Englisch“) im römisch drei. und römisch vier. Jahrgang mindestens 72 Unterrichtsstunden pro Jahrgang, im römisch fünf. Jahrgang mindestens 40 Unterrichtsstunden pro Jahrgang, in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ gleichmäßig über das Schuljahr verteilt in englischer Sprache zu unterrichten. Im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang können bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Jahrgang in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Dasselbe gilt für den Freigegenstand „Zweite lebende Fremdsprache“. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß Paragraph 16, Absatz 3, des Schulunterrichtsgesetzes.“

Novellierungsanordnung 10, In Anlage 1 römisch drei. Teil (Didaktische Grundsätze) lautet der das integrierte Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) betreffende Abschnitt:

„Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Unter „Content and Language Integrated Learning (CLIL)“ versteht man die Verwendung der Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lehrinhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Unterrichts im Pflichtgegenstand „Englisch“ unter Einbindung von Elementen der Fremdsprachendidaktik. Dasselbe gilt für den Freigegenstand „Zweite lebende Fremdsprache“. Wegen der Bedeutung der Fremdsprachenkompetenz für die berufliche Praxis sind Unterrichtssequenzen mit CLIL von großer Wichtigkeit. Die Vermittlung der Fremdsprachenkompetenz hat integrativ so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Schülerinnen und Schüler bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden und damit die Beschäftigungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in einem globalisierten Arbeitsmarkt gestärkt wird. Um zu vermeiden, dass Schülerinnen und Schülern durch den Einsatz von CLIL der Erfolg im Fachgebiet erschwert wird, ist CLIL in seiner gesamten methodischen und didaktischen Vielfalt anzuwenden.“

Novellierungsanordnung 11, In Anlage 1 römisch drei. Teil lautet der die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Angewandte Mathematik“ betreffende Abschnitt:

„Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:

Der Unterricht im Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ soll der Unterricht ausgehend von einer grundlegenden, nachhaltigen Kompetenzvermittlung auch bei zunehmender Komplexität in anwendungsspezifische und aktuelle Inhalte vertiefen. Dabei ist auf die Anforderungen der standardisierten Reife- und Diplomprüfung sowohl im Prüfungsgebiet „Angewandte Mathematik“ als auch in anderen Prüfungsgebieten mit mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Anforderungen Bedacht zu nehmen.

Der Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ soll in Bezug auf das fachbezogene Qualifikationsprofil und der damit verbunden beruflichen Qualifikation die mathematischen Grundlagen, Verfahren und Methoden für den Unterricht in den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen sowie für einen weiterführenden Bildungsweg vermitteln.

Um die Lehrstoffe nachhaltig zu sichern, sind ausreichend Übungs- und Wiederholungsphasen in allen Jahrgängen vorzusehen. Neu erworbenes Wissen ist stets in Kontext zu bereits früher erworbenem Wissen zu stellen. Bei der Planung und Vorbereitung des Unterrichts ist besonderes Augenmerk auf eine methodisch-didaktische Aufbereitung der Unterrichtseinheiten zu legen.

Die in der Praxis üblichen Rechenhilfen und für das Fachgebiet relevanten Technologien (insbesondere Software) sind im Unterricht zu verwenden. Die Verwendung von Rechenhilfen und Technologien ist in der Unterrichtsplanung und Unterrichtsdurchführung auf der Grundlage eines didaktischen und pädagogischen Konzepts einzubeziehen. Der Einsatz und die Verwendung von Rechenhilfen und technologischen Hilfsmitteln im Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ ist darüber hinaus mit den in den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen verwendeten Hilfsmitteln abzustimmen, um ein möglichst breites Anwendungsfeld möglichst weniger Rechenhilfen und technologischer Hilfsmittel zu erreichen.“

Novellierungsanordnung 12, In Anlage 1 römisch sechs. Teil (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der gemeinsamen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt Pflichtgegenstände lautet der den Pflichtgegenstand „Wirtschaft und Recht“ betreffende Unterabschnitt:

„WIRTSCHAFT UND RECHT

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Recht

Lehrstoff:

Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts.

Grundzüge des Zivilrechts:

Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen; E-Commerce-Gesetz, Urheberrecht in den Grundzügen; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens, des Exekutionsverfahrens und des Insolvenzverfahrens.

Unternehmensrecht:

Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen von Unternehmen, Stellvertretung.

Gewerberecht:

Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Recht

Bereich Rechnungswesen

Lehrstoff:

Bereich Recht:

Steuerrecht:

Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.

Bereich Rechnungswesen:

Einnahmen-Ausgabenrechnung.

Doppelte Buchhaltung:

Wesentliche Elemente der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (zB Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rücklagen Abschreibung, Umsatzerlöse), Jahresabschlusskennzahlen.

Kostenrechnung:

Kostenarten, Kostenstellen, Betriebsabrechnungsbogen, Kalkulationsverfahren, Deckungsbeitragsrechnung, Break-Even-Analyse, Produktionsprogrammentscheidungen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entrepreneurship

Lehrstoff:

Businessplan-Marketing:

Ideenfindung und Geschäftsmodell, Businessplan, Marketing-Mix (product, price, placement, promotion).

Organisation:

Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Unternehmensbereiche, Funktionen und Darstellung der Ablauforganisation.

Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung:

Motivationstheorien, Führungsstile.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Rechnungswesen

Bereich Recht

Lehrstoff:

Bereich Rechnungswesen:

Finanzierung:

Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Lieferantenkredit, Bankdarlehen, Kontokorrentkredit, Leasing, Crowdfunding), Kapitalmarkt, Liquiditätsplan und Liquiditätskennzahlen.

Personalverrechnung:

Bruttobezug, Lohnsteuer, Personalnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge.

Bereich Recht:

Arbeitsrecht:

Sozialpartnerschaft, Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Begründung und Beendigung, Rechte, Pflichten und Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen).“

Novellierungsanordnung 13, In Anlage 1 römisch sechs. Teil Abschnitt Pflichtgegenstände lautet der den Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ betreffende Unterabschnitt:

„ANGEWANDTE MATHEMATIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Anwendungen aus dem Fachgebiet; Verwendung der in der Praxis üblichen Rechenhilfen; Einsatz von für das Fachgebiet relevanten Technologien.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zahlen und Maße

Bereich Algebra und Geometrie

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Lehrstoff:

Reelle Zahlen:

Mengenbegriff, Mengenoperationen; Zahlenbereiche; Dezimalsystem, Festkomma- und Gleitkommadarstellung; Potenzen und Wurzeln; Zahlensysteme.

Rechnen mit Zahlen und Größen:

Überschlagsrechnung; Prozentrechnung; Umrechnung von Maßeinheiten;

absoluter und relativer Fehler.

Terme und Gleichungen:

Rechnen mit Termen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Äquivalenzumformungen, Formelumwandlung; lineare Gleichungssysteme (Lösbarkeit, Lösungsmethoden; Matrizenschreibweise).

Elementare Geometrie:

Ähnlichkeit, Dreieck, Viereck, Satz von Pythagoras, Kreis; elementare Körper.

Trigonometrie:

Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

Vektoren:

Darstellung, Ortsvektor; Betrag, Multiplikation mit Skalar; Addition und Subtraktion.

Funktionen:

Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge; lineare Funktion, direkte und indirekte Proportionalität.

Interpolation:

Lineare Interpolation.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zahlen und Funktionen

Lehrstoff:

Funktionen, Umkehrfunktionen und entsprechende Gleichungen:

Quadratische Funktionen, Potenzfunktionen, Polynomfunktionen, Exponentialfunktionen, Logarithmusfunktionen, trigonometrische Funktionen.

Eigenschaften von Funktionen:

Monotonie, Symmetrie, Periodizität, Nullstellen, asymptotisches Verhalten, Polstellen.

Rechnen mit Zahlen und Größen:

Potenzen mit rationalen Hochzahlen.

Interpolation:

Quadratische Interpolation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Komplexe Zahlen und Geometrie

Bereich Zahlen und Funktionen

Lehrstoff:

Komplexe Zahlen:

Darstellung; Addition, Subtraktion, Multiplikation, Division; Polarkoordinaten.

Vektoren:

Skalarprodukt; vektorielles Produkt; Geraden in R2 und R3 und Ebenen in R3.

Trigonometrie:

Trigonometrie des allgemeinen Dreiecks.

Eindimensionale Datenbeschreibung:

Häufigkeitsverteilung, Lage- und Streuungsmaße, Boxplot.

Funktionen:

Parameterdarstellung insbesondere mit elektronischen Hilfsmitteln.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Differenzialrechnung

Lehrstoff:

Folgen:

Allgemeiner Begriff, arithmetische und geometrische Folgen, rekursive Definition von Folgen.

Grenzwert und Stetigkeit:

Grenzwert, konvergente und divergente Folgen. Grenzwert von Funktionen, Stetigkeit, Unstetigkeitsstellen.

Differenzialrechnung:

Differenzen- und Differenzialquotient, Differenzierbarkeit; Ableitungsfunktion, Ableitungsregeln, höhere Ableitungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Differenzial- und Integralrechnung

Lehrstoff:

Differenzialrechnung:

Fachbezogene Anwendungen.

Integralrechnung:

Stammfunktion und bestimmtes Integral, Grundintegrale, Integrationsregeln und -methoden.

Numerische Verfahren:

Iterationsverfahren zur Bestimmung von Nullstellen; Numerische Integration.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fehlerrechnung

Lehrstoff:

Rechnen mit Zahlen und Größen:

Fehlerquellen, Fehlerfortpflanzung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Stochastik

Bereich Matrizen

Lehrstoff:

Stochastik:

Zufallsexperimente, Laplace-Wahrscheinlichkeit, Additions- und Multiplikationssatz für einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse; bedingte Wahrscheinlichkeit.

Matrizen:

Bezeichnungen, Addition, Multiplikation, Multiplikation mit einer Zahl; Rechenregeln, Determinante, lineare Gleichungssysteme in Matrizenform.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Stochastik

Lehrstoff:

Wahrscheinlichkeitsverteilungen:

Binomialverteilung, Normalverteilung.

Beurteilende Statistik:

Konfidenzintervalle; Signifikanz.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich Stochastik

Lehrstoff:

Anwendungsbezogene Wiederholung und Festigung von mathematischen Methoden und Verfahren des römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgangs.

Ausgleichsrechnung:

Methode der kleinsten Quadrate; Ausgleichsfunktionen, lineare Regression, Korrelationskoeffizient.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: Zwei bis vier einstündige Schularbeiten.

römisch zwei. bis römisch vier. Jahrgang: Ein bis zwei Schularbeiten pro Semester, nach Bedarf auch zweistündig.

römisch fünf. Jahrgang: Zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine Schularbeit mehrstündig.“

Novellierungsanordnung 14, In Anlage 1.7 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Flugtechnik) römisch eins. Teil (Stundentafel) lauten die den Abschnitt B (Fachtheorie und Fachpraxis) betreffenden Zeilen:

„B.

Fachtheorie und Fachpraxis

1.

Konstruktion und Fertigung4

5(3)

8(4)

9(3)

3(3)

4(4)

29

römisch eins

2.

Mechanik und Leichtbau4

2

2(2)

2(1)

2

2

10

römisch eins

3.

Aerodynamik und Luftfahrzeugbau

-

-

3

3

4

10

römisch eins

4.

Flugtriebwerke

-

-

-

3

5

8

römisch eins

5.

Elektrotechnik und Elektronik

-

2

3

2

-

7

römisch eins

6.

Radionavigation, Flugregelung und Flugmesstechnik

-

-

-

2

5

7

römisch eins

7.

Laboratorium

-

-

-

3

4

7

römisch eins

8.

Werkstätte und Produktionstechnik5

7

8

7

3

-

25

römisch drei bzw. IV“

Novellierungsanordnung 15, In Anlage 1.7 römisch eins. Teil lautet die die Gesamtwochenstundenzahl betreffende Zeile:

 

„Gesamtwochenstundenzahl

35

37

39

38

36

185“

 

Novellierungsanordnung 16, In Anlage 1.7 römisch sieben. Teil (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der Unterrichtsgegenstände) Abschnitt Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen Unterabschnitt B (Fachtheorie und Fachpraxis) lautet der den Pflichtgegenstand „Elektrotechnik, Elektronik und Avionik“ betreffende 5. Unterabschnitt:

„5. ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Grundlagen (Grundbegriffe: Strom, Spannung, Widerstand, Leistung, Arbeit, elektrischer Stromkreis, Reihen- und Parallelschaltung); elektrisches Feld (elektrisches Feld, Energie, Bauarten von Kondensatoren, Schaltung von Kondensatoren); magnetisches Feld (magnetisches Feld, Erzeugung und Wirkung, Ruheinduktion, Bewegungsinduktion).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Wechselstrom (Kenngrößen, Spule im Wechselstromkreis, Kondensator im Wechselstromkreis, Schwingkreise, Schein-, Blind- und Wirkleistung, Leistungsfaktor, Kompensation); Installationstechnik (Normen, Schaltpläne); elektrische Schutzmaßnahmen (Wirkungen des elektrischen Stromes, Berührungsschutz, Verbraucherschutz).

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrische Maschinen

Lehrstoff:

Bereich Elektrische Maschinen:

Drehstrom (Erzeugung von Drehstrom, Stern- und Dreieckschaltung, Leistungen); Transformatoren (Aufbau und Wirkungsweise, Übersetzung und Wirkungsgrad, Leerlauf und Belastung, Transformatorarten), elektrische Maschinen: (Drehfeld, Leistung und Drehmoment, Asynchronmaschinen, Synchronmaschinen, Gleichstrommaschinen, Kondensatormotor, Schrittmotor, Servomotor, Universalmotor, Bürstenloser Gleichstrommotor).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektronik

Lehrstoff:

Bereich Elektronik:

Halbleiterwerkstoffe, Halbleiterbauelemente (Dioden, Transistoren-Emitterschaltung und Thyristoren); Operationsverstärker; Leistungselektronik (Gleichrichter, Umrichter, Wechselrichter, Netzgeräte).

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik

Bereich Digitaltechnik

Lehrstoff:

Bereich Messtechnik:

Analoge Messtechnik (analoge Messwerke und Messgeräte); digitale Messtechnik (Logik und Bausteine); Messwertübertragung (Bussysteme, Datenprotokolle, Netzwerke).

Bereich Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen, Wahrheitstabelle, Vereinfachung von logischen Gleichungen mit den Gesetzen der Schaltalgebra (Anwendung der De Morganschen Regel), rechnerische Lösung von Beispielen, Auswahl von handelsüblichen Bauelementen und Konstruktion einer Schaltung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Sensorik

Bereich Steuern und Regeln

Lehrstoff:

Bereich Sensorik:

Aktive und passive Sensoren; analoge, digitale und binäre Sensoren.

Bereich Steuern und Regeln:

Funktionsweise von mechanischen, pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Steuerungen erklären.“

Novellierungsanordnung 17, In Anlage 1.7 römisch sieben. Teil Abschnitt Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen Unterabschnitt B (Fachtheorie und Fachpraxis) wird nach dem den Pflichtgegenstand „Elektrotechnik und Elektronik“ betreffenden Unterabschnitt folgender 6. Unterabschnitt eingefügt:

„6. RADIONAVIGATION, FLUGREGELUNG UND FLUGMESSTECHNIK

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Avionik

Bereich Flugbetrieb und Meteorologie

Lehrstoff:

Bereich Avionik:

Grundlagen der Navigation, Erde als Bezugskörper, Karten, Kursarten und Peilungen.

Bereich Flugbetrieb und Meteorologie:

Grundlagen der Meteorologie, meteorologische Gefahren im Flugbetrieb, meteorologische Navigation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuern und Regeln

Bereich Avionik

Bereich Flugbetrieb und Meteorologie

Lehrstoff:

Bereich Steuern und Regeln:

Funktionsweise von mechanischen, pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Steuerungen erklären.

Bereich Avionik:

Standortfestlegung, Zeitdefinitionen, Bordausrüstung und Instrumentierung von Luftfahrzeugen für unterschiedliche Einsatzgebiete, Vorschriften im Bereich der Kommunikationstechnik.

Bereich Flugbetrieb und Meteorologie:

Organisation des Flugbetriebes, Flugsicherung, Lizenzwesen, Einteilung des Luftraumes, nationale und internationale Organisationen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuern und Regeln

Bereich Avionik

Bereich Flugbetrieb und Meteorologie

Lehrstoff:

Bereich Steuern und Regeln:

Mathematische Grundlagen der Regelungstechnik (Zeit- und Frequenzverhalten, Ortskurven, Bodediagramm); Regelstrecken und Regler (P-, I- und D-Regler, Übertragungsfunktionen).

Bereich Avionik:

Kommunikationstechnik, Antennentechnik, Sende- und Empfangstechnik, Radartechnik.

Bereich Flugbetrieb und Meteorologie:

Erdmagnetfeld, Sonnenphysik, Ionosphäre mit ihrem Einfluss auf Navigations- und Kommunikationsanlagen.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuern und Regeln

Bereich Digitaltechnik

Bereich Avionik

Bereich Flugbetrieb und Meteorologie

Lehrstoff:

Bereich Steuern und Regeln:

Fuzzy-Logic (Fuzzy-Regelungen) und neuronale Netzwerke.

Bereich Digitaltechnik:

Abtastregelung, digitale Regelalgorithmen, Bestimmung der Abtastzeit.

Bereich Avionik:

Gerichtete und ungerichtete Funkfeuer (VOR, NDB), Entfernungsmessung (DME), Trägheitsnavigation (INS), Satellitennavigation (GPS).

Bereich Flugbetrieb und Meteorologie:

Wetterradar, sichtunterstützende Systeme, Landesysteme (ILS, MLS).“

Novellierungsanordnung 18, In Anlage 1.7 römisch sieben. Teil Abschnitt Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen Unterabschnitt B (Fachtheorie und Fachpraxis) lautet die Überschrift des den Pflichtgegenstand „Laboratorium“ betreffenden Unterabschnittes:

„7. LABORATORIUM“

Novellierungsanordnung 19, In Anlage 1.7 römisch sieben. Teil Abschnitt Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen Unterabschnitt B (Fachtheorie und Fachpraxis) lautet die Überschrift des den Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“ betreffenden Unterabschnittes:

„8. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK“

Novellierungsanordnung 20, In Anlage 1.11 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Informationstechnologie) römisch eins. Teil (Stundentafel) Abschnitt B (Fachtheorie und Fachpraxis) lautet die den Pflichtgegenstand „Systemtechnik“ betreffende Zeile:

„4.

Systemtechnik6

3

5(1)

5(3)

6(4)

10(6)

29

I“

Novellierungsanordnung 21, In Anlage 1.11 römisch eins. Teil Abschnitt B wird nach der den Pflichtgegenstand „Netzwerktechnik“ betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:

„7.

IT-Sicherheit4

1

1(1)

-

-

-

2

I“

Novellierungsanordnung 22, In Anlage 1.11 römisch eins. Teil Abschnitt B lautet die den Pflichtgegenstand „Computerpraktikum“ betreffende Zeile:

„8.

Computerpraktikum

4

4

-

-

-

8

IVa“

Novellierungsanordnung 23, In Anlage 1.11 römisch eins. Teil Abschnitt B.1 (Netzwerktechnik) lautet die den Pflichtgegenstand „Systemtechnik“ betreffende Zeile:

„1.4

Systemtechnik4

3

5(1)

5(3)

-

-

13

I“

Novellierungsanordnung 24, In Anlage 1.11 römisch eins. Teil Abschnitt B.1 wird nach der den Pflichtgegenstand „Netzwerktechnik“ betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:

„1.7

IT-Sicherheit4

1

1(1)

-

-

-

2

I“

Novellierungsanordnung 25, In Anlage 1.11 römisch eins. Teil Abschnitt B.1 lautet die den Pflichtgegenstand „Computerpraktikum“ betreffende Zeile:

„1.8

Computerpraktikum

4

4

8

IVa“

Novellierungsanordnung 26, In Anlage 1.11 römisch eins. Teil Abschnitt B.2 (Medientechnik) lautet die den Pflichtgegenstand „Systemtechnik“ betreffende Zeile:

„2.4

Systemtechnik4

3

5(1)

5(3)

13

I“

Novellierungsanordnung 27, In Anlage 1.11 römisch eins. Teil Abschnitt B.2 wird nach der den Pflichtgegenstand „Netzwerktechnik“ betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:

„2.7

IT-Sicherheit4

1

1(1)

-

-

-

2

I“

Novellierungsanordnung 28, In Anlage 1.11 römisch eins. Teil Abschnitt B.2 lautet die den Pflichtgegenstand „Computerpraktikum“ betreffende Zeile:

„2.8

Computerpraktikum

4

4

8

IVa“

Novellierungsanordnung 29, In Anlage 1.11 römisch drei. Teil (Fachbezogene Qualifikationsprofile) Ziffer eins, (Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder) wird nach dem Wort „Informationssysteme“ ein Beistrich gesetzt und nach dem Beistrich das Wort „IT-Sicherheit“ und nach dem Wort „Projektmanagementmethoden“ die Wendung „und Sicherheitsaspekten“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 30, In Anlage 1.11 römisch drei. Teil Ziffer 2, (Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B) wird in dem die Systemtechnik betreffenden Abschnitt im zweiten Absatz das Wort „Bürosoftware“ durch das Wort „Anwendungssoftware“ und das Wort „Internetdienste“ durch das Wort „Clouddienste“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 31, In Anlage 1.11 römisch drei. Teil Ziffer 2, lautet in dem die Systemtechnik betreffenden Abschnitt der dritte Absatz:

„Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die implementierten Konzepte verstehen und anwenden, Betriebssysteme auch unter Verwendung von Virtualisierung installieren und konfigurieren. Sie können grundlegende Systemdienste erklären, einrichten, konfigurieren und warten sowie Grundkonzepte von Überwachungssoftware erklären.“

Novellierungsanordnung 32, In Anlage 1.11 römisch drei. Teil Ziffer 2, wird nach dem die Netzwerktechnik betreffenden Abschnitt folgender Abschnitt angefügt:

„IT-Sicherheit:

Im Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen, gesicherte Informationsquellen für aktuelle Sicherheitsbedrohungen finden und benutzen und die grundlegenden rechtlichen Begriffe erklären. Sie können die Grundbegriffe der Datensicherheit benennen und Strategien zur Verbesserung der Sicherheit formulieren sowie grundlegende Schutzmechanismen erklären. Sie können Anwendungen absichern und Strategien zur Erhöhung der Privatsphäre im Internet entwickeln.

Im Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen verschiedener Authentifizierungsmethoden erklären, Strategien zur Erhöhung der Zugriffsicherheit entwickeln und die Auswirkungen auf die Privatsphäre erklären. Sie kennen grundlegende Berechtigungskonzepte für Multi-User Umgebungen und können Zugriffe durch die Auswertung von Systemprotokollen überwachen. Sie kennen wichtige Faktoren für die Sicherstellung der Datensicherheit. Sie kennen grundlegende kryptographische Verfahren und können diese mit Hilfe von Werkzeugen anwenden.“

Novellierungsanordnung 33, Anlage 1.11 römisch fünf. Teil lautet:

„V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

Didaktische Grundsätze des Pflichtgenstandes IT-Sicherheit:

Der fachtheoretische und fachpraktische Unterricht geht von einer umfassenden Sicht informationstechnologischer Kompetenzen aus. Die Vermittlung der IT-Sicherheit stellt in allen fachlichen Gegenständen einen wesentlichen Teil dar und ergänzt sowie erweitert das Bildungsziel des Pflichtgegenstandes IT-Sicherheit.“

Novellierungsanordnung 34, In Anlage 1.11 römisch sieben. Teil (Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe der Unterrichtsgegenstände) Abschnitt Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen Unterabschnitt B (Fachtheorie und Fachpraxis) lautet der den Pflichtgegenstand „Systemtechnik“ betreffende 4. Unterabschnitt:

„4. SYSTEMTECHNIK

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie (in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften und in Verbindung mit dem Bereich Systemtechnik des Pflichtgegenstandes Computerpraktikum)

Bereich Grundlagen der Informatik (in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:

Elektrische Größen und Einheiten, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Gleichstrommesstechnik; passive Bauelemente der Elektronik, einfache elektronische Grundschaltungen, Schaltungssimulation.

Bereich Grundlagen der Informatik:

Kodierung und Zahlensysteme; Aussagenlogik; Dateisysteme; Netzwerkspeicher; Anwendungssoftware.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie (in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften und in Verbindung mit dem Bereich Systemtechnik des Pflichtgegenstandes Computerpraktikum)

Bereich Grundlagen der Informatik (in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)

Bereich Betriebssysteme

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:

Sequentielle Digitaltechnik, Wechselstromtechnik, Wechselstrommesstechnik, einfache Filterschaltungen.

Bereich Grundlagen der Informatik:

Aufbau, Wirkungsweise und Zusammenwirken von Computersystemen verschiedener Größe und Komplexität, Workstationhardware.

Bereich Betriebssysteme:

Konzepte moderner Betriebssysteme, Dateisysteme, einführende Übungen zur Installation und Konfiguration unterschiedlicher Betriebssysteme.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie (in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

Bereich Grundlagen der Informatik (in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)

Auswahlkriterien für Serverhardware erklären;

Bereich Betriebssysteme

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:

Halbleiterbauelemente, Verwendung elektronischer Grundschaltungen in Komponenten.

Bereich Grundlagen der Informatik:

Bussysteme und Schnittstellen, Mikroprozessor, Serverhardware.

Bereich Betriebssysteme:

Zusammenwirken verschiedener Betriebssysteme, Virtualisierung.

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie (in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

Bereich Betriebssysteme

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:

Elektrisches und magnetisches Feld, elektrische Schutzmaßnahmen, Optoelektronik, EMV.

Bereich Betriebssysteme:

Einführende Übungen zur Konfiguration, Bedienung und Wartung unterschiedlicher Serversysteme und Serverdienste.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie (in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

Bereich Betriebssysteme

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:

Elektronische Wandler, Messung nichtelektrischer Größen, Optoelektronik.

Bereich Betriebssysteme:

Erweiterte Übungen zur Installation, Konfiguration, Bedienung und Wartung unterschiedlicher Serversysteme und Serverdienste; Virtualisierung; Verzeichnisdienste.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Industrielle Informationstechnik

Bereich Systemintegration und Infrastruktur

Bereich Dezentrale Systeme

Lehrstoff:

Bereich Industrielle Informationstechnik:

Aufbau und Funktionsweise von Systemen der Mikrocontrollertechnik, Entwicklung typischer Anwendungen; industrielle Feldbussysteme.

Bereich Systemintegration und Infrastruktur:

Errichtung bedarfsgerechter System- und Netzwerkarchitekturen; Integration verschiedener Betriebssysteme; Infrastrukturmanagement.

Bereich Dezentrale Systeme:

Grundlagen dezentraler, dokumentenbasierter und nachrichtenorientierter Systeme.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Industrielle Informationstechnik

Bereich Systemintegration und Infrastruktur

Bereich Dezentrale Systeme

Lehrstoff:

Bereich Industrielle Informationstechnik:

Aufbau und Funktionsweise von Systemen der Prozessdatenerfassung und -verarbeitung, Entwicklung typischer Anwendungen; Prozessdatenverarbeitung; Prozessvisualisierung, Prozesskommunikation.

Bereich Systemintegration und Infrastruktur:

Implementierung und Betreuung von Verzeichnisdiensten; Einrichten von Informations- und Kommunikationsdiensten.

Bereich Dezentrale Systeme:

Implementierung dokumentenbasierter und nachrichtenorientierter Systeme, Middleware für webbasierte Anwendungen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Industrielle Informationstechnik

Bereich Systemintegration und Infrastruktur

Bereich Dezentrale Systeme

Lehrstoff:

Bereich Industrielle Informationstechnik:

Vertiefung der Mikrocontrollertechnik, Entwicklung und Implementierung von Systemen für spezifische Anforderungen.

Bereich Systemintegration und Infrastruktur:

Firewall-Architekturen, Implementierung von Firewalls, VPN-Realisierungen; Backupstrategien und deren Handhabung; Fernwartung.

Bereich Dezentrale Systeme:

Nebenläufigkeit, Synchronisation, verteilte Dateisysteme.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Industrielle Informationstechnik

Bereich Systemintegration und Infrastruktur

Bereich Dezentrale Systeme

Lehrstoff:

Bereich Industrielle Informationstechnik:

Vertiefung der Prozessdatenerfassungstechnik, Implementierung von Systemen für spezifische Anforderungen.

Bereich Systemintegration und Infrastruktur:

Virtualisierung.

Bereich Dezentrale Systeme:

Replikation.“

Novellierungsanordnung 35, In Anlage 1.11 römisch sieben. Teil Abschnitt B wird nach dem den Pflichtgegenstand „Netzwerktechnik“ betreffenden Unterabschnitt folgender 7. Unterabschnitt eingefügt:

„7. IT-SICHERHEIT

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit

Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit:

Bedrohungen, Angriffsvektoren, Auswirkungen und Eskalationsszenarien, Schutz personenbezogener Daten, Grundbegriffe und Strategien der Datensicherheit, Social Engineering.

Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit:

Sicherheitseinstellungen und Dokumentenschutz, Erkennung von Schadsoftware, digitale Signatur, Sicherung und Wiederherstellung, Multi-User-Konzepte, Authentifizierung, Autorisierung, Überwachungsmechanismen.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit

Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit:

Ausgewählte Beispiele für gesicherte Informationsquellen, Datenspuren, Privatsphäre im Internet, digitale Identität.

Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit:

Benutzerverwaltung, grundlegende Berechtigungskonzepte, sichere Authentifizierung, sichere Verbindungen, Werkzeuge der Netzwerksicherheit.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit

Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit:

Begriffe der Kryptographie, Grundlagen der Verschlüsselung und des Hashing.

Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit:

Anwendungen härten, Zugriffsprotokolle, Werkzeuge zur Verschlüsselung, Schadsoftwareschutz, Werkzeuge der Netzwerksicherheit.“

Novellierungsanordnung 36, In Anlage 1.11 römisch sieben. Teil Abschnitt B lautet die Überschrift des den Pflichtgegenstand „Computerpraktikum“ betreffenden Unterabschnittes:

„8. COMPUTERPRAKTIKUM“

Novellierungsanordnung 37, In Anlage 1.11 römisch sieben. Teil Abschnitt Pflichtgegenstände der Alternativen Ausbildungsschwerpunkte Unterabschnitt B.1 (Netzwerktechnik) wird nach dem den Pflichtgegenstand „Netzwerktechnik“ betreffenden Unterabschnitt folgender Unterabschnitt 1.7 eingefügt:

„1.7 IT-SICHERHEIT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.“

Novellierungsanordnung 38, In Anlage 1.11 römisch sieben. Teil Abschnitt Pflichtgegenstände der Alternativen Ausbildungsschwerpunkte Unterabschnitt B.1 lautet die Überschrift des den Pflichtgegenstand „Computerpraktikum“ betreffenden Unterabschnittes:

„1.8 COMPUTERPRAKTIKUM“

Novellierungsanordnung 39, In Anlage 1.11 römisch sieben. Teil Abschnitt Pflichtgegenstände der Alternativen Ausbildungsschwerpunkte Unterabschnitt B.2 (Medientechnik) wird nach dem den Pflichtgegenstand „Netzwerktechnik“ betreffenden Unterabschnitt folgender Unterabschnitt 2.7 eingefügt:

„2.7 IT-SICHERHEIT

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.“

Novellierungsanordnung 40, In Anlage 1.11 römisch sieben. Teil Abschnitt Pflichtgegenstände der Alternativen Ausbildungsschwerpunkte Unterabschnitt B.2 lautet die Überschrift des den Pflichtgegenstand „Computerpraktikum“ betreffenden Unterabschnittes:

„2.8 COMPUTERPRAKTIKUM“

Novellierungsanordnung 41, In Anlage 1.13 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Kunststofftechnik) römisch sieben. Teil (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der Unterrichtsgegenstände) Abschnitt B (Fachtheorie und Fachpraxis) wird im den Pflichtgegenstand „Technische Mechanik und Maschinenelemente“ betreffenden Unterabschnitt nach dem den Lehrstoff des 10. Semesters betreffenden Absatz folgender Absatz eingefügt:

„Schularbeiten:

Im römisch eins. Jahrgang: Bis zu zwei einstündige Schularbeiten.

Im 3. bis 6. Semester: Ein bis zwei einstündige Schularbeiten je Semester.

Im 7. bis 10. Semester: Ein bis zwei Schularbeiten je Semester, davon höchstens eine mehrstündig.“

Novellierungsanordnung 42, In Anlage 1.16 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Maschinenbau) römisch eins. Teil (Stundentafel) wird nach den den Abschnitt B.7 (Waffen- und Sicherheitstechnik) betreffenden Zeilen folgender Abschnitt B.8 eingefügt:

„B.8

Robotik und Smart Engineering

             

8.1

Konstruktion, Prototyping und Projektmanagement4,5

4(4)

7(4)

5(3)

3(3)

3(3)

22

römisch eins

8.2

Mechanik und Simulation

2

3

2

3

2

12

römisch eins

8.3

Neue Technologien, Fertigungs- und Produktionstechnik5,6

2

2

2

2(2)

2

10

römisch eins

8.4

Maschinen und Anlagen

-

-

2

2

2

6

 

8.5

Elektro- und Automatisierungstechnik

-

2

2

2

2

8

römisch eins

8.6

Informationstechnologie, Virtual- und Augmented Reality

-

-

2

2

2

6

römisch eins

8.7

Robotik, Aktorik und Sensorik

-

-

-

2

2

4

römisch eins

8.8

Smart Engineering5

-

-

-

2(2)

2

4

römisch eins

8.9

Laboratorium

-

-

-

2

2

4

römisch eins

8.10

Werkstätte und Produktionstechnik7

7

8

8

3

3

29

römisch drei bzw. IV“

Novellierungsanordnung 43, In Anlage 1.16 römisch drei. Teil (Fachbezogenes Qualifikationsprofil) wird nach dem die Ziffer 9, betreffenden Abschnitt (Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B.7 Waffen- und Sicherheitstechnik) folgende Ziffer 10, angefügt:

„10. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B.8 Robotik und Smart Engineering:

In Ergänzung zu den im Abschnitt B dargestellten Lernergebnissen verfügen die Absolventinnen und Absolventen im Ausbildungsschwerpunkt Robotik und Smart Engineering über folgende Kompetenzen:

Konstruktion, Prototyping und Projektmanagement:

Im Bereich Konstruktion und Prototyping verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Methoden des Innovationsprozesses und können Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Prüfbarkeit und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen, anhand von Aufgabenstellungen Baugruppen norm-, werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren, Aspekte der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigen, Projektunterlagen erstellen sowie die Ergebnisse präsentieren und können PDM- und PLM-Systeme einsetzen und anwenden, Konstruktionen mittels VR/AR bewerten und einbinden sowie Anwendungen in VR/AR im maschinenbaulichen Umfeld erstellen.

Im Bereich Darstellende Geometrie und CAD können die Absolventinnen und Absolventen Darstellungsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen, technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und mit CAD darstellen sowie komplexe Körper mit CAD entwickeln.

Im Bereich Maschinenelemente können die Absolventinnen und Absolventen Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen, Baugruppen, auch mit facheinschlägiger Berechnungssoftware, normgerecht dimensionieren, Produktanforderungen analysieren und die wirtschaftliche Verwendung von Maschinenelementen planen.

Im Bereich Projektmanagement verstehen die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Projektorganisationen und können auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren, Leitungsaufgaben übernehmen, den Beitrag anderer Projektbeteiligter und den eigenen Beitrag analysieren sowie Maßnahmen zur Leistungsentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zur eigenen Leistungsentwicklung im Projekt treffen.

Mechanik und Simulation:

Im Bereich Statik können die Absolventinnen und Absolventen Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für statisch bestimmt und einfach statisch unbestimmt gelagerte Bauteile berechnen sowie die Auswirkung der Größe der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Auflagerreaktionen und Schnittgrößen analysieren.

Im Bereich Festigkeitslehre können die Absolventinnen und Absolventen Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren, die Wirkung dreidimensionaler Kraftsysteme auf die Beanspruchung und Verformung von Bauteilen analysieren sowie Bauteile ausgehend von vereinfachenden Berechnungsmodellen hinsichtlich Verformung und Beanspruchung optimieren.

Im Bereich Dynamik können die Absolventinnen und Absolventen die Auswirkung von Kräften und Momenten auf die Bewegung von Körpern berechnen, die Auswirkung von Kraftsystemen auf die Bewegung von Körpern und damit verbundene Fragen des Energieumsatzes analysieren sowie Gleichungssysteme/Differenzialgleichungen zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen und lösen.

Im Bereich Hydromechanik können die Absolventinnen und Absolventen hydraulische Kräfte sowie die Energiebilanz in Rohrleitungen und hydraulischen Strömungsmaschinen berechnen.

Im Bereich Thermodynamik können die Absolventinnen und Absolventen für vorgegebene Zustandsänderungen die Werte der Zustands- und Prozessgrößen sowie den Wirkungsgrad von Kreisprozessen berechnen, die in realen Prozessen auftretenden Zustandsänderungen analysieren und entsprechend im Rahmen eines thermodynamischen Modells abbilden sowie thermische Prozesse hinsichtlich ihrer Energieeffizienz optimieren.

Im Bereich Wärmeübertragung können die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Arten der Wärmeübertragung berechnen.

Neue Technologien, Fertigungs- und Produktionstechnik:

Im Bereich Fertigungsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungs- und Prüfverfahren auswählen, unterschiedliche Fertigungsverfahren und Fertigungsmaschinen bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten, die Qualität der Produkte beurteilen und Methoden zur Qualitätsoptimierung erarbeiten sowie Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion verknüpfen und optimieren, Werkzeugmaschinen hinsichtlich Kapazität und geforderter Qualität auswählen und auslegen sowie geeignete Produktionsverfahren entwickeln und zu flexiblen Fertigungssystemen verknüpfen.

Im Bereich Simulation und Produktionstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Abläufe der Anlagenplanung und -konzeption erklären, Layouts für die Anlagenkonzeption analysieren, beurteilen und entwickeln, fachspezifische Simulationsstudien erstellen und auswerten sowie Datenoptimierung und Datenvisualisierung durchführen.

Im Bereich New Technologies können die Absolventinnen und Absolventen neue Technologien erklären und beurteilen, diese in bestehende Systeme implementieren und Neues entwickeln sowie Informationsvisualisierungen entwickeln und gestalten.

Im Bereich Produktionstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen, programmgesteuerten Maschinen und Anlagen durchführen sowie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten, die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen in der Fertigung erfassen und analysieren.

Im Bereich Produktionsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen aus Fertigungszeichnungen die entsprechenden Arbeitspläne erstellen und die notwendigen Fertigungsdaten ermitteln sowie Investitionsrechnungen durchführen und Entscheidungsgrundlagen liefern.

Im Bereich Werkstofftechnik können die Absolventinnen und Absolventen eine grundlegende Werkstoffauswahl treffen, Diagramme der Wärmebehandlung anwenden, Produktanforderungen analysieren und für die jeweilige Anwendung geeignete Werkstoffe auswählen.

Im Bereich Qualitätsmanagement und Prozessmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Prüfverfahren und gängige Mess- und Prüfmethoden erklären und auswählen sowie Instrumente des Qualitätsmanagements anwenden, Investitionsrechnungen durchführen und Entscheidungsgrundlagen liefern.

Maschinen und Anlagen:

Im Bereich Fördertechnik können die Absolventinnen und Absolventen Anlagen der Fördertechnik auslegen, Tragkonstruktionen bemessen und analysieren, logische Vorgänge analysieren sowie Lösungskonzepte für Aufgaben der Fördertechnik erarbeiten.

Im Bereich Kraft und Arbeit können die Absolventinnen und Absolventen Strömungsmaschinen auswählen, das Betriebsverhalten und die Regelung von Strömungsmaschinen analysieren sowie Lösungskonzepte für Strömungsmaschinen erarbeiten und Triebwerksteile, Kolbenpumpen und Kolbenverdichter auswählen sowie das Betriebsverhalten und die Regelung von Kolbenmaschinen analysieren.

Elektro- und Automatisierungstechnik:

Im Bereich Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen Antriebe in Abhängigkeit ihrer Drehzahl auslegen und die zugehörige Leistungselektronik auswählen.

Im Bereich Embedded Systems und Programmierung können die Absolventinnen und Absolventen sowohl Algorithmen mithilfe einer Hochsprache umsetzen, als auch mit Hilfe von Mikrocontrollern Sensoren auslesen und Aktoren ansteuern.

Im Bereich Pneumatik und Hydraulik können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften von Antrieben bewerten und beurteilen, einfache Schaltungen mit entsprechenden Sensoren und Aktoren realisieren sowie Fehlerquellen erfassen, analysieren und beheben.

Im Bereich Steuern und Regeln können die Absolventinnen und Absolventen einfache Regelungen beurteilen und interpretieren sowie Programme für steuerungstechnische Aufgaben erstellen.

Im Bereich Planung können die Absolventinnen und Absolventen elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltpläne lesen sowie sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß umsetzen.

Informationstechnologie, Virtual and Augmented Reality:

Im Bereich Objektorientierte Programmierung können die Absolventinnen und Absolventen Programme in einer objektorientierten Programmiersprache erstellen, objektorientierte Konzepte verstehen und anwenden, UML Diagramme zur Modellierung von objektorientierten Problemstellungen anwenden, Programme testen und debuggen, eigene Bibliotheken erstellen sowie objektorientierte Programmierung zur Manipulation von VR/AR-Objekten anwenden.

Im Bereich Internet of Things können die Absolventinnen und Absolventen ein Thing und das Internet of Things verstehen und erklären, Daten eines Things an eine Cloud übertragen, übertragene Daten visualisieren und diese in einer Cloud weiterverarbeiten sowie einen digitalen Zwilling erstellen.

Im Bereich Messdatenverarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen einfache Filter anwenden und programmieren, als auch komplexe Filter unter Verwendung von Bibliotheken anwenden.

Im Bereich VR/AR können die Absolventinnen und Absolventen technische Grundlagen von VR/AR erklären, Wahrnehmungsaspekte erklären und differenzieren, Komponenten und Werkzeuge für VR/AR erklären und anwenden und Objekte mittels VR/AR darstellen.

Im Bereich Digitaler Zwilling kennen die Absolventinnen und Absolventen die Zusammenführung physikalischer und virtueller Objekte und können eigenständig Projekt planen, umsetzen und testen.

Robotik, Aktorik und Sensorik:

Im Bereich Robotik können die Absolventinnen und Absolventen sowohl den Aufbau und die Funktionsweise von Industrierobotern erklären, die Anforderungen an einen Industrieroboter-Arbeitsplatz analysieren, als auch die Sicherheitseinrichtungen auswählen.

Im Bereich Effektoren und Manipulatoren können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Funktionsweise von Effektoren und Manipulatoren erklären, die Anforderungen daran analysieren und Auswahlkriterien erarbeiten sowie den Zusammenhang zwischen Arbeitsraum und Kollisionsraum definieren.

Im Bereich industrielle Sensorik können die Absolventinnen und Absolventen nichtelektrische Größen mittels verschiedener Verfahren messen (Messwertumformer, Sensoren für mechanische, fluidmechanische, optische,… Größen), sowie Positionssensoren für Industrieroboter auswählen, als auch Sensoren für Kraft, Moment, Weg, Geschwindigkeit und Beschleunigung auswählen und auslegen.

Im Bereich Messtechnik können die Absolventinnen und Absolventen Einsatzgebiete und Funktionen für Messgeräte und Messschaltungen definieren, Geräte und Abläufe der Kommunikationstechnik erklären, sowie die Messdaten beurteilen und interpretieren.

Im Bereich Aktorik können die Absolventinnen und Absolventen für Aufgaben der Automatisierung sowohl passende Aktoren auswählen und die entsprechende Ansteuerung auslegen, als auch geeignete Antriebskomponenten auswählen und dimensionieren, die wesentlichen Antriebe für Positionieraufgaben angeben und verstehen sowie die Ähnlichkeit von mechanischen und elektrischen Systemen bei der Automatisierung verstehen.

Im Bereich Handhabungs- und Manipulationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Elemente der Handhabungstechnik beschreiben, kinematische und kinetische Aspekte der Bewegung im Raum erklären, Produktionsprozesse durch Auslegung und Programmierung automatisierter Fertigungszellen unter Einhaltung sicherheitstechnischer Aspekte optimieren und vernetzte Systeme analysieren und entwerfen.

Im Bereich vernetzte Systeme können die Absolventinnen und Absolventen Aufgaben mit mehreren vernetzten Komponenten lösen.

Smart Engineering:

Im Bereich Kommunikation können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der industriellen Kommunikationstechnik erklären, Netzwerktechnologien, Komponenten und Netzwerkdienste beschreiben sowie die technischen Eigenschaften industrieller Bussysteme erklären.

Im Bereich Programmierung können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an eine strukturierte Programmierung erklären, Funktionsbausteine in speicherprogrammierbare Steuerungen implementieren, als auch Mensch-Maschine-Anwendungen (Human-Machine-Interface) inkl. mobile Anwendungen entwickeln.

Im Bereich Identifikationssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Anwendungsmöglichkeiten von Identifikationssystemen im industriellen Umfeld erklären und deren Daten verarbeiten, als auch Augmented Reality Anwendungen im industriellen Umfeld einsetzen und Lösungen entwickeln.

Im Bereich Prototyping können die Absolventinnen und Absolventen Projekte im Rahmen des Smart Engineerings umsetzen (vernetzte Smart Connected Products).

Im Bereich Connected Product/Production Lifecycle Management können die Absolventinnen und Absolventen Assisted Living Dashboards in verteilten Teams gestalten und optimieren, industrielle Daten erfassen, analysieren und interpretieren sowie Smart Connected Services gestalten und optimieren.“

Novellierungsanordnung 44, In Anlage 1.16 römisch sieben. Teil (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der Unterrichtsgegenstände) Abschnitt Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte wird nach dem Unterabschnitt B.7 (Waffen- und Sicherheitstechnik) folgender Unterabschnitt B.8 angefügt:

„B.8 Robotik und Smart Engineering 8.1 KONSTRUKTION, PROTOTYPING UND PROJEKTMANAGEMENT

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion und Prototyping

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion und Prototyping:

Erstellen und lesen normgerechter technischer Zeichnungen (Handskizzen, Blattgrößen, Normschrift, Linienarten, Linienbreiten, Maßstäbe, Darstellung von Werkstücken, Bemaßung und Allgemeintoleranzen, Freihandskizzen, Schnittdarstellung, Oberflächenangaben, Werkstückkanten, Darstellung und Bemaßung von Werkstückeinzelheiten, Maßtoleranzen); Einführung in ein 3D-CAD-System (Modellierung von Extrusionskörpern und Rotationskörpern, Transformationen; Drehflächen); Erstellen einfacher Bauteile mittels additiver Fertigung (3D-Druck).

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Darstellende Geometrie und CAD

Bereich Konstruktion

Bereich Maschinenelemente

Lehrstoff:

Bereich Darstellende Geometrie und CAD:

Skizzieren (Handskizze) und Darstellen einfacher technischer Objekte (axonometrische Darstellung einfacher Objekte, skizzieren technisch zugeordneter Normalrisse); elementare Konstruktionen, dreidimensionales Erfassen technischer Körper mit 3D-CAD (Modellaufnahme); Grundprinzipien ebener Schnitte und elementare Durchdringungen mit 3D-CAD (Kugelschnitte, Zylinderschnitte, Kegelschnitte, Durchdringung von Zylinderflächen).

Bereich Konstruktion und Prototyping:

Wirtschaftliche Fertigung (Auswahl von Oberflächenangaben, Toleranzen, Passungen); 3D-Modellierung von Bauteilen und einfachen Baugruppen (Modellierung, Zeichnungsableitung und Stücklisten; Normteilbibliotheken); normgerechte Darstellung lösbarer Verbindungen (Schraubverbindungen mit Sicherungselementen, Stift- und Bolzenverbindungen); additive Fertigung einfacher Baugruppen.

Bereich Maschinenelemente:

Normen, Oberflächen, Form- und Lagetoleranzen, Passungen (Normen, Normzahlen, Maßtoleranzen, Passungen, Form- und Lagetoleranzen, Oberflächenbeschaffenheit); Nietverbindungen (Funktion und Nietformen, Werkstoffe, Herstellung, Berechnung); Schraubverbindungen (Funktion und Gewinde, Schrauben und Mutternarten, Scheiben, Sicherungen, Werkstoffe, Festigkeit, Korrosionsschutz, Kräfte im Gewinde, Anziehdrehmomente, Wirkungsgrade von Bewegungsschrauben, Kraft- und Verformungsverhältnisse bei vorgespannten Schraubenverbindungen, Berechnung von Schraubenverbindungen); Bolzen- und Stiftverbindungen, Sicherungselemente (Ausführungen und Berechnung).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Darstellende Geometrie und CAD

Bereich Konstruktion und Prototyping

Bereich Maschinenelemente

Lehrstoff:

Bereich Darstellende Geometrie und CAD:

Dreidimensionales Erfassen komplexer technischer Bauteile mit 3D-CAD; erweiterter Formenschatz mit 3D-CAD (Splines, Flächenmodellierung)

Bereich Konstruktion und Prototyping:

Welle-Nabe Verbindung (Verbindungsarten, Darstellung und Bemaßung); Schweißverbindung (Darstellung und Bemaßung von Schweißnähten, schweißgerechte Konstruktion); Konstruktionssystematik (Modellstruktur, Modellverknüpfungen, Kanten-, Volumen- und Flächenmodelle, Parametrik); Rapid Prototyping.

Bereich Maschinenelemente:

Schweißverbindung (Verfahren, Stoß- und Nahtarten, Auswirkungen des Schweißvorganges, Berechnung, Zusatzstoffe); Welle-Nabe Verbindung (Form-, kraft- und stoffschlüssige Welle-Nabe Verbindungen sowie deren Berechnung); Federn (Federkennlinien, Federarten, Federwerkstoffe und deren Eigenschaften, Ausführungen- und Anwendungen).

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion und Prototyping

Bereich Maschinenelemente

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion und Prototyping:

Schraubverbindungen (normgerechte Darstellung von Schraubkonstruktionen, Berechnung und Dokumentation); Schweißverbindung (normgerechte Darstellung einer Schweißkonstruktion, Berechnung und Dokumentation); Konstruktionssystematik (Konstruktionstabellen, Wiederholteile, Teilefamilien, Bibliotheken, Dokumentation einer Berechnung); PDM (Product Data Management); Rapid Prototyping.

Bereich Maschinenelemente:

Achsen und Wellen (Belastungsgrößen, Modellbildung, Festigkeitsberechnung, Zeitfestigkeitsberechnung, Gestaltungsgrundsätze); Wälzlager (Funktion und Wirkung, Bauformen, Lageranordnung, Dichtungen, Berechnung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion und Prototyping

Bereich Maschinenelemente

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion und Prototyping:

Baugruppenkonstruktion (Aufgabenanalyse, Entwurf, Variantenvergleich, Berechnung, 3D-Modellierung, Zeichnungsableitung); Konstruktionssystematik und Dokumentation (Variantenkonstruktion, Erstellung von technischen Dokumentationen); Bauteilanimation; Design for additive Manufacturing; PDM (Product Data Management).

Bereich Maschinenelemente:

Gleitlager (Funktion und Wirkung, Werkstoffe, Gestaltung der Lagerung); Kupplungen (starre, elastische und schaltbare Kupplungen); Getriebe und Zahnräder (Getriebearten, Verzahnungsgesetz, Flankenprofile und Verzahnungsarten, Werkstoffe und Schmierung, Getriebewirkungsgrad, Geometrie der gerad- und schrägverzahnten Stirnräder mit Evolventenverzahnung, Entwurfsberechnung); Maschinensicherheit.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion und Prototyping

Bereich Projektmanagement

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion und Prototyping:

Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes (Berechnung und Konstruktion von Baugruppen und Systemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen anhand vorgegebener Aufgabenstellungen; Erstellung technischer Produktdokumentationen); Innovationsprozess (Bionik, Kreativitätsmethoden, Variantenerstellung, Arbeitspläne, Kostenabschätzung auf Basis der Arbeitspläne, Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit); Bauteilanimation; Product Lifecycle Management; Augmented Reality.

Bereich Projektmanagement:

Einführung in die Projektorganisation (Erstellen einer Projektstruktur und Planung eines Projektablaufes, Termin- und Kostenkontrolle, Teamarbeit in unterschiedlichen Rollen anhand von Projekten zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen).

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion und Prototyping

Bereich Projektmanagement

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion und Prototyping:

Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes (Berechnung, additive Fertigung und Konstruktion von Baugruppen und Systemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen anhand vorgegebener Aufgabenstellungen; Erstellung von Projektunterlagen und technischen Dokumentationen berechneter und konstruierter Baugruppen und Systeme); Konstruktionssystematik (methodische Konstruktion); Innovationsprozess (Kreativitätsmethoden, Pflichtenheft, Variantenerstellung, Kostenabschätzung, Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit); vernetztes PLM; Virtual and Augmented Reality.

Bereich Projektmanagement:

Projektorganisation (Definition, Ablauf und Struktur, Controlling; Aufgaben der Projektleitung und Maßnahmen der Projektsteuerung).

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion und Prototyping:

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion und Prototyping:

Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes (Berechnung, additive Fertigung und Konstruktion von Baugruppen und Systemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen anhand vorgegebener Aufgabenstellungen); Innovationsmanagement (Erstellung von Projektunterlagen und technischen Dokumentationen, Variantenerstellung, Kostenabschätzung, Präsentation und Variantenauswahl von Projekten); Bauteil-Montageanimation; VR/AR im Servicebereich.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion und Prototyping

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion und Prototyping:

Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes (Berechnung, additive Fertigung und Konstruktion von Baugruppen und Systemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen anhand vorgegebener Aufgabenstellungen); Innovationsmanagement (Variantenerstellung, Kostenabschätzung, Präsentation und Variantenauswahl von Projekten); komplexe Animationen; VR/AR.

8.2 MECHANIK UND SIMULATION

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Statik

Lehrstoff:

Bereich Statik:

Kraftbegriff, Freimachen von Körpern, Wechselwirkungsprinzip, Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften, Gleichgewicht von Kräften, Bestimmung des resultierenden Drehmomentes bei mehreren angreifenden Kräften, Hebelgesetz, Momentengleichgewichtsbeziehung; grafische und rechnerische Behandlung von Aufgaben im zentralen und allgemeinen Kraftsystem (2D); Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern, Standsicherheit.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Statik

Bereich Festigkeitslehre

Lehrstoff:

Bereich Statik:

Coulombsche Reibung, Bestimmung der Stabkräfte bei ebenen Fachwerken, Schnittufer und Schnittgrößen.

Bereich Festigkeitslehre:

Definition der Begriffe Spannung und Dehnung, Hookesches Gesetz, thermische Beanspruchung, Festigkeitskennwerte für statische Beanspruchung, Zug- und Druckbeanspruchung, Normalkraftverläufe, Abscheren und Lochleibung, Pressung, Berechnung von Verformungen und Spannungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Festigkeitslehre

Lehrstoff:

Bereich Festigkeitslehre:

Torsion von Wellen, Schubmittelpunkt, Biegehauptgleichung, Flächenmomente für einfache Querschnitte, Widerstandsmoment, Satz von Steiner, Biegemomenten- und Querkraftverlauf; Torsion bei dünnwandigen geschlossenen Querschnitten, Überlagerung von gleichartigen Spannungen.

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Festigkeitslehre

Bereich Bewegungslehre

Lehrstoff:

Bereich Festigkeitslehre:

Überlagerung ungleichartiger Spannungen bei statisch und dynamisch belasteten Bauteilen, Anstrengungshypothesen, Knickung nach Euler und Tetmajer, räumliche Kraftsysteme.

Bereich Bewegungslehre:

Gleichförmig und gleichmäßig beschleunigte Bewegungen, freier Fall, schiefer Wurf, Schwerpunktsatz, Momentensatz.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bewegungslehre

Bereich Hydromechanik

Lehrstoff:

Bereich Bewegungslehre:

Impulssatz, Drehimpulssatz, Energieerhaltungssatz, Arbeitssatz.

Bereich Hydromechanik:

Hydrostatischer Druck, hydraulische Kraft- und Wegübersetzung, Auftrieb, Druck auf Wände, Druckmittelpunkt.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Hydromechanik

Bereich Thermodynamik

Lehrstoff:

Bereich Hydromechanik:

Kontinuitätsgleichung, Bernoulli-Gleichung, Anwendung bei Rohrleitungen und Strömungsmaschinen, Prandtl-Colebrook-Diagramm, Berechnung von Druckverlusten, Berechnung dynamischer Kraftwirkungen.

Bereich Thermodynamik:

Thermische und kalorische Zustandsgrößen, Prozessgrößen, offene und geschlossene Systeme, ideales Gas, Zustandsänderungen, Volumenänderungsarbeit, erster und zweiter Hauptsatz, Prozessdarstellung in Diagrammen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Thermodynamik

Lehrstoff:

Bereich Thermodynamik:

Rechtsläufige und linksläufige Kreisprozesse, thermischer Wirkungsgrad und Leistungsziffer, Wasserdampf in, Clausius-Rankine-Prozess, Mischungen idealer Gase, feuchte Luft.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wärmeübertragung

Bereich Festigkeitslehre

Lehrstoff:

Bereich Wärmeübertragung:

Wärmeleitung, Konvektion, Wärmeübertragung, Wärmeübertragung durch ein- und mehrschichtige ebene und gekrümmte Wände.

Bereich Festigkeitslehre:

Lösung der Differenzialgleichung der Biegelinie, Superposition, einfache statisch unbestimmte Systeme, rechnergestützte Methoden des Fachgebietes.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bewegungslehre

Lehrstoff:

Bereich Bewegungslehre:

Freie, erzwungene, ungedämpfte und gedämpfte Schwingungen, Resonanz.

8.3 NEUE TECHNOLOGIEN, FERTIGUNGS- UND PRODUKTIONSTECHNIK

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungsverfahren

Bereich Werkstofftechnik

Lehrstoff:

Bereich Fertigungsverfahren:

Urformen (Gießen, Pulvermetallurgie); Umformen (Walzen, Schmieden, Durchziehen); Trennen – geometrisch bestimmte und unbestimmte Schneiden (Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen); Fügen (Schweißen, Löten, Kleben, Fügen durch Umformen).

Bereich Werkstofftechnik:

Werkstoffe (Einteilung, Eigenschaften und Auswahl); Metalle und nichtmetallische Werkstoffe (Aufbau, Struktur); Stahl (Stahlherstellung, Eigenschaften und normgerechte Bezeichnung); Gusseisen (Eigenschaften, normgerechte Bezeichnung); Nichteisenmetalle (Leichtmetalle, Schwermetalle; Eigenschaften, normgerechte Bezeichnung).

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungsverfahren

Bereich Werkstofftechnik

Lehrstoff:

Bereich Fertigungsverfahren:

Schweißen; Abtragen.

Bereich Werkstofftechnik:

Legierungen; Eisen-Kohlenstoff-Diagramm; Wärmebehandlung; Umwandlungsdiagramme.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungsverfahren

Bereich Qualitätsmanagement

Lehrstoff:

Bereich Fertigungsverfahren:

Blechbearbeitung (Biegen, Schneiden, Tiefziehen).

Bereich Qualitätsmanagement:

Werkstoffprüfung (mechanische und technologische Prüfverfahren, zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung); Werkstückprüfung (Mess- und Prüfmethoden).

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungsverfahren

Bereich Werkstofftechnik

Lehrstoff:

Bereich Fertigungsverfahren:

Oberflächenbehandlung; Schneidwerkstoffe, Schnittkraftberechnung, Standzeit und Verschleiß; Kunststoffverarbeitung.

Bereich Werkstofftechnik:

Kunst- und Verbundstoffe.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungsverfahren

Lehrstoff:

Bereich Fertigungsverfahren:

Bauformen der Werkzeugmaschinen; Grundlagen Vorrichtungsbau; Werkzeug- und Formenbau; Auswahl und Verknüpfung geeigneter Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung ökonomischer Kriterien.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Simulation und Produktionstechnik

Lehrstoff:

Bereich Simulation und Produktionstechnik:

Methoden und Instrumente zur Planung einer Anlage/einer Produktion; Product- and Plant Development, Life Cycle Management, Plant- and Building Information Management.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich New Technologies

Lehrstoff:

Bereich New Technologies:

Additive Fertigungsverfahren; New Technologies; Active Shell Technologies.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Simulation und Produktionstechnik

Lehrstoff:

Bereich Simulation und Produktionstechnik:

Fachspezifische Simulationswerkzeuge; Tools zur Datenerfassung- und Auswertungsoptimierung.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Qualitätsmanagement und Prozessmanagement

Lehrstoff:

Bereich Qualitätsmanagement und Prozessmanagement:

Qualitätsmanagement und -systeme, Investitionsrechnung, Bewertung von Investitionen.

8.4 MASCHINEN UND ANLAGEN

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Komponenten

Lehrstoff:

Bereich Komponenten:

Seiltrieb, Kettentrieb, Bremsen, Lastaufnahmemittel sowie deren Bau- und Sicherheitsvorschriften.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fördertechnik

Lehrstoff:

Bereich Fördertechnik:

Hubwerke, Aufzüge, Krane; Stetigförderer.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraft und Arbeit

Lehrstoff:

Bereich Kraft und Arbeit:

Hydraulische Strömungsmaschinen (Bauformen, Grundgleichungen, Hauptbetriebsdaten, Energieumsetzung, Modellgesetze, Kavitation, Kennzahlen, Kennfelder, Aufbau, Auswahl).

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraft und Arbeit

Lehrstoff:

Bereich Kraft und Arbeit:

Kolbenpumpen und Kolbenverdichter (Aufbau, Funktion, Einsatz); Verbrennungsmotor (Arbeitsverfahren, Bauarten, Bauelemente, Kennfelder).

römisch fünf. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energie und Umwelt

Lehrstoff:

Bereich Energie und Umwelt:

Anlagen der Energieumwandlung; Erneuerbare Energien; Wärme-, Schall-, Feuchte-, Brandschutz.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energie und Umwelt

Lehrstoff:

Bereich Energie und Umwelt:

Fassadentechnik, Gebäudetechnik (Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen).

8.5 ELEKTRO- UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Gleichstromtechnik (elektrische Größen und Grundgesetze, Grundschaltungen, Messung elektrischer Grundgrößen); Elektrisches Feld (Größen und Gesetze, Energie und Kräfte im elektrostatischen Feld).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Magnetisches Feld (Größen und Gesetze, Energie und Kräfte); Wechselstromtechnik (Begriffe, Kennwerte, Elemente des Wechselstromkreises, Leistungsbegriffe, Wechselstromschaltungen).

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Dreiphasenwechselstrom (Schaltungen, Leistung, Energietransport); elektrische Maschinen (Transformator, Gleichstrommotor, Wechselstrommotor, Drehstrommotor und Generator).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Elektrische Maschinen (anwendungsorientierte Maschinen, drehzahlabhängige Auslegung inklusive Leistungselektronik), Generatoren; Elektromobilität.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Pneumatik und Hydraulik

Bereich Embedded Systems und Programmierung

Lehrstoff:

Bereich Pneumatik und Hydraulik:

Hydraulische und pneumatische Bauelemente (Ventile, Antriebe; Energieumsetzung).

Bereich Embedded Systems und Programmierung:

Graphische/textuelle Programmierung, Kontrollstrukturen, Fehlersuche und Debugging, Mikrocontrolleransteuerung, Kommunikation zwischen Controllern.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuern und Regeln

Lehrstoff:

Bereich Steuern und Regeln:

Digitaltechnik (Grundlagen, logische Verknüpfungen; Flipflop); Steuerungstechnik (Grundlagen, Bauelemente, Anwendungen).

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuern und Regeln

Lehrstoff:

Bereich Steuern und Regeln:

Regelungstechnik (Grundlagen, Regleroptimierung, Stabilität von Regelkreisen, Anwendungen).

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuern und Regeln

Bereich Planung

Lehrstoff:

Bereich Steuern und Regeln:

Steuerungstechnik (speicherprogrammierbare Steuerungen, Mikrocontroller).

Bereich Planung:

Schutzmaßnahmen (Personenschutz, Maschinenschutz, Sicherheitsklassen, Sicherheitsschaltungen).

8.6 INFORMATIONSTECHNOLOGIE, VIRTUAL AND AUGMENTED REALITY

römisch drei. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Objektorientierte Programmierung

Bereich Internet of Things

Lehrstoff:

Bereich Objektorientierte Programmierung:

Objektorientierte Programmierung; Kapselung, Klasse vs. Objekt; Objektorientierte Modellierung mittels UML (Klassen- und Aktivitätsdiagramm); Testen und Debugging.

Bereich Internet of Things:

Things (Erstellung, Eigenschaften); Schnittstellen und Protokolle zur Datenübertragung (REST - Representational State Transfer, MQTT - Message Queuing Telemetry Transport); Erstellung von Mashup.

6. Semester - Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Objektorientierte Programmierung

Bereich Internet of Things

Lehrstoff:

Bereich Objektorientierte Programmierung:

Objektorientierte Programmierung; Vererbung, Polymorphismus; Objektorientierte Modellierung mittels UML; Testen und Debugging.

Bereich Internet of Things:

Things (Erstellung, Eigenschaften); Schnittstellen und Protokolle zur Datenübertragung (REST - Representational State Transfer, MQTT - Message Queuing Telemetry Transport); Erstellung von Mashup.

römisch vier. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Objektorientierte Programmierung

Bereich Messdatenverarbeitung

Bereich Virtual Reality (VR)/Augmented Reality (AR)

Lehrstoff:

Bereich objektorientierte Programmierung:

Programmierung von Anwendungen im maschinenbaulichen Umfeld.

Bereich Messdatenverarbeitung:

einfache Filteralgorithmen, Messdatenanalyse und -optimierung.

Bereich Virtual Reality (VR)/Augmented Reality (AR):

Visuelle und multisensorische Wahrnehmung, visuelle Phänomene, Virtual and Augmented Reality Anwendungen im maschinenbaulichen Umfeld.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Objektorientierte Programmierung

Bereich Messdatenverarbeitung

Bereich Digitaler Zwilling

Lehrstoff:

Bereich Objektorientierte Programmierung:

Skripte für Virtual Reality (VR)/Augmented Reality (AR) Anwendungen.

Bereich Messdatenverarbeitung:

Komplexe Filteralgorithmen, Filterbibliotheken.

Bereich Digitaler Zwilling:

Zusammenführung der physikalischen und virtuellen Objekte.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Digitaler Zwilling

Lehrstoff:

Bereich Digitaler Zwilling:

Entwicklung eines IoT Projektes.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Digitaler Zwilling

Lehrstoff:

Bereich Digitaler Zwilling:

IoT Projekt (Optimierung), Wissenstransfer.

8.7 ROBOTIK, AKTORIK UND SENSORIK

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Robotik

Bereich Effektoren und Manipulatoren

Lehrstoff:

Bereich Robotik:

Varianten (mobil, stationär), Komponenten (Basisplattformen, Armglieder, Gelenke, Führungen, Lager, Antriebe), Kinematik (Vorwärts-, Rückwärtskinematik, Singularitäten); Einsatzgebiete (Roboter und ihre speziellen Anforderungen); Sicherheitseinrichtungen.

Bereich Effektoren und Manipulatoren:

Manipulator- und Effektorbauarten (mechanische, adhäsive, elektrische, pneumatische und magnetische Greifer); Arbeitsraum/Kollisionsraum.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Industrielle Sensorik

Bereich Messtechnik

Lehrstoff:

Bereich Industrielle Sensorik:

Sensoren (Messung von geometrischen, bewegungs- und kraftbezogenen Größen).

Bereich Messtechnik:

Grundlagen (Messkette, Messverfahren, statische und dynamische Messung, Messabweichungen, Signalarten); Kommunikationstechnik (Bussysteme, Schnittstellen); elektrisches Messen nichtelektrischer Größen (Temperatur, Dehnung, Weg, Länge, Winkel; ausgewählte Messverfahren).

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Aktorik

Lehrstoff:

Bereich Aktorik:

Mechatronische und elektromechanische Antriebe; Arten, Auswahlkriterien, Dimensionierung, Einfluss von Massenträgheit und Getriebeübersetzung; Ähnlichkeiten von mechanischen und elektrischen Systemen.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Handhabungs- und Manipulationstechnik

Bereich Vernetzte Systeme

Lehrstoff:

Bereich Handhabungs- und Manipulationstechnik:

Simulations- und Programmiertechniken des Fachbereichs, Prototyping.

Bereich Vernetzte Systeme:

Mensch-Maschine-Interaktion (MMI), Maschine-Maschine-Kommunikation.

8.8 SMART ENGINEERING

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kommunikation

Bereich Programmierung

Lehrstoff:

Bereich Kommunikation:

Datenübertragung (Grundlagen, Kenngrößen und Anwendung, Switching, Routing, Adressierung, Feldbussysteme, Industrial Ethernet).

Bereich Programmierung:

SPS-Programmierung (Software-, Programmier- und Kommunikationsmodell, Verknüpfungssteuerungen, Standard-Funktionsbausteine), Mensch-Maschine-Anwendungen (Human-Machine-Interfaces).

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Identifikationssysteme

Lehrstoff:

Bereich Identifikationssysteme:

Identifikation, Lesesysteme (optische Codierung, RFID, Bildverarbeitung), Augmented Reality.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Identifikationssysteme

Bereich Prototyping:

Lehrstoff:

Bereich Identifikationssysteme:

Augmented Reality im maschinenbaulichen Umfeld; Smart Connected Products.

Bereich Prototyping:

Modellierung, Kennzeichnung, Identifikation, Assembling, Monitoring, Testing, End of Life.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Connected Product/Production Management (CPM)

Lehrstoff:

Bereich Connected Product/Production Management (CPM):

Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes durch Projektabwicklung unter Einbeziehung von Connected Production Management - Tools (Parametric Design and Modelling, Product-, Application-, Service Lifecycle Management), Engineering Dashboard (für PC, Tablet, Mobile Geräte).

8.9 LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

römisch vier. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Laboratorium Technische Mechanik und Simulation

Laboratorium Neue Technologien, Fertigungs- und Produktionstechnik

Laboratorium Maschinen und Anlagen

Laboratorium Automatisierungstechnik

Laboratorium Robotik, Aktorik, Sensorik und Prozessdatenverarbeitung

Laboratorium Smart Engineering

Lehrstoff:

Laboratorium Technische Mechanik und Simulation:

Gegenüberstellung von klassischen und computergestützten Berechnungsmethoden; Messen von Verformungen und Spannungen (Finite Elemente Methoden).

Laboratorium Neue Technologien, Fertigungs- und Produktionstechnik:

Zerstörungsfreie und zerstörende Werkstoffprüfungen; Additive Fertigung.

Laboratorium Maschinen und Anlagen:

Aufnahme von Kennwerten bzw. Kennlinien im Windkanal, an Strömungsmaschinen und Verbrennungsmotoren.

Laboratorium Automatisierungstechnik:

Aufbau von elektrischen, pneumatischen bzw. hydraulischen Schaltungen; Messen von elektrischen Größen.

Laboratorium Robotik, Aktorik, Sensorik und Prozessdatenverarbeitung:

Programmierung von Industrierobotern, Aufbau von Systemen unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte, Fahrerlose Transportsysteme (FTS).

Laboratorium Smart Engineering:

PLM (IoT, Augmented Reality, u.a.) im maschinenbaulichen Umfeld .

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

9. und 10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Laboratorium Maschinen und Anlagen

Laboratorium Automatisierungstechnik

Laboratorium Robotik, Aktorik, Sensorik und Prozessdatenverarbeitung

Laboratorium Smart Engineering

Laboratorium Arbeitssicherheit

Laboratorium Virtual Factory

Lehrstoff:

Laboratorium Maschinen und Anlagen:

Aufnahme von Kennwerten und Kennlinien im Windkanal.

Laboratorium Automatisierungstechnik:

Aufbau von elektrischen, pneumatischen bzw. hydraulischen Schaltungen; Messen von mechanischen, elektrischen Größen¸ Fahrerlose Transportsysteme (FTS).

Laboratorium Robotik, Aktorik, Sensorik und Prozessdatenverarbeitung:

Programmierung von Industrierobotern, Aufbau von Systemen unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte.

Laboratorium Smart Engineering:

Industrielle Daten erfassen, analysieren und interpretieren sowie Assisted Living Dashboards gestalten und optimieren.

Laboratorium Arbeitssicherheit:

Lessons learned: Fehlervermeidung durch Lernen aus Schadensfällen; fachspezifische Normen und Regelwerke.

Laboratorium Virtual Factory:

Unternehmensplanspiele.

8.10 WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Fertigung facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Montage-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten (Projekte) unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten und Werkstättenlaboratorien.

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Produktionstechnik

Lehrstoff:

Bereich Produktionstechnik:

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung).

Werkstätte „Zerspanungstechnik 1“ (maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen).

Werkstätte „Ur- und Umformtechnik“ (Umformen und thermische Behandlung von relevanten Werkstoffen).

Werkstätte „Kunststofftechnik 1“ (manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von Kunststoffen; Schweißverbindungen).

Werkstätte „Modelltischlerei 1“ (manuelle und maschinelle Bearbeitung von Holz; Anfertigen von Modellen für den Formenbau).

Werkstätte „Blechbearbeitung“ (spanlose und trennende Bearbeitung von Blechen und Halbzeugen; Oberflächenschutzverfahren).

römisch zwei. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

3. und 4. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Produktionstechnik

Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik

Lehrstoff:

Bereich Produktionstechnik:

Werkstätte „Modelltischlerei 2“ (manuelle und maschinelle Bearbeitung von Holz; Anfertigen von Funktionsprototypen).

Werkstätte „Kunststofftechnik 2“ (manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von Kunststoffen; Laser).

Werkstätte „Schweißtechnik“ (Grundverfahren der Schweiß- und Löttechnik, thermische Trenn- und Bearbeitungsverfahren, Anwenden von Schweißverfahren zur Herstellung von Baugruppen).

Werkstätte „Zerspanungstechnik 2“ (mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen und gesteuerten Werkzeugmaschinen).

Werkstätte „Formenbau“ (Herstellung von Formen, Gießen und Abformen mit unterschiedlichen Werkstoffen und Verfahren).

Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik:

Werkstätte „Elektrotechnik 1“ (elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben; Aufbau von Grundschaltungen der Elektrotechnik, Messen elektrischer Größen; Inbetriebnahme von Schaltungen, Messmethoden; Konfigurieren und Aufsetzen von Computersystemen; Grundschaltungen und Verbindungstechniken der Elektronik).

römisch drei. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

5. und 6. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Produktionstechnik

Bereich Produktionsmanagement

Bereich Inbetriebnahme

Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik

Lehrstoff:

Bereich Produktionstechnik:

Werkstätte „CNC-Technik“ (Programmierung und Fertigung von Werkstücken und Baugruppen mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen).

Werkstätte „Werkzeug- und Vorrichtungsbau“ (Herstellung von Werkzeugen und Vorrichtungen unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien und Einsatz verschiedener Normalien, Oberflächenveredelungsverfahren).

Werkstätte „Stahlbau“ (Herstellung von einfachen Stahlbau- und Blechkonstruktionen unter Anwendung von relevanten Schweiß- und Umformverfahren. Herstellung von Stahlbaukonstruktionen, Portalbau, Oberflächenschutzverfahren).

Bereich Produktionsmanagement:

Werkstätte „Arbeitsvorbereitung 1“ (Planung, Steuerung und Dokumentation von fachspezifischen Arbeitsabläufen, Auftragserstellung. Kalkulation; Materialwirtschaft und Lagerhaltung).

Bereich Inbetriebnahme:

Werkstätte „Montage, Installationstechnik“ (Zusammenbau, Wartung und Reparatur von Maschinen, Baugruppen und Geräten; Dokumentation).

Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik:

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik 1“ (Installationstechnik und elektrische Schaltungen; Ansteuerung und Beschaltung von Aktuatoren und Sensoren. Elektrische Schaltungen, Diagnose und Fehlerbehebung).

Werkstätte „Steuerungstechnik 1“ (Aufbau und Inbetriebnahme pneumatischer Steuerungen. Grundfunktionen, Bauelemente, Schaltplanentwurf und Darstellung von Bewegungsabläufen an analogen und digitalen Steuerungen).

römisch vier. Jahrgang:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

7. und 8. Semester – Kompetenzmodul 7 und 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Produktionstechnik

Bereich Produktionsmanagement

Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik

Bereich Qualitätssicherung

Lehrstoff:

Bereich Produktionstechnik:

Werkstättenlaboratorium „CAM-Technik 1“ (rechnerunterstützte Programmierung; Generierung von CNC-Programmen aus 3D-CAD-Files; Herstellen von Bauteilen und Baugruppen auf CNC-Maschinen).

Bereich Produktionsmanagement:

Werkstättenlaboratorium „Arbeitsvorbereitung 2“ (computerunterstützte Arbeitsvorbereitung mit ERP-Systemen; projektbezogene Umsetzung von Auftrags- und Materialplanung sowie Kalkulation nach Maßgabe des Ausbildungsschwerpunktes).

Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik:

Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik und Elektronik 2“ (projektorientierte Anwendungen aus dem Bereich Elektrotechnik und Elektronik).

Werkstättenlaboratorium „Steuerungstechnik 2“ (Schaltplanentwurf und Darstellung von Bewegungsabläufen an Steuerungen; Aufbau und Programmierung von Steuerungen; Aufbau und Inbetriebnahme von pneumatischen und/oder hydraulischen Systemen, Inbetriebnahme, Einstellen und Optimierung von fluidtechnischen Systemen; Robotik).

Bereich Qualitätssicherung:

Werkstättenlaboratorium „Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung“ (Messen und Prüfen von Bauteilen; Konzepterstellung zur Fehlerbeseitigung und -vermeidung; Dokumentation von Prüfabläufen und Qualitätsdaten; Ermittlung von Qualitätskennzahlen; Dokumentation von Prüfabläufen und Qualitätsdaten).

römisch fünf. Jahrgang

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

9. und 10. Semester – Kompetenzmodul 9

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Produktionstechnik

Bereich Produktionsmanagement

Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik

Lehrstoff:

Bereich Produktionstechnik:

Werkstättenlaboratorium „CAM-Technik 2“ (projektorientierte Programmierung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen auf CNC-Maschinen).

Werkstättenlaboratorium „Zerspanungstechnik 3“ (Bearbeitung und Fertigung von komplexen Bauteilen und Baugruppen an Werkzeugmaschinen).

Bereich Produktionsmanagement:

Werkstättenlaboratorium „Arbeitsvorbereitung 3“ (computerunterstützte Arbeitsvorbereitung und projektbezogene Umsetzung nach Maßgabe des Ausbildungsschwerpunktes).

Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik:

Werkstättenlaboratorium „Steuerungstechnik 3“ (Automation von Fertigungsabläufen; Signalaufnahme und Signalverarbeitung; industrielle Steuerungsaufgaben; Robotik; Sensorik).“

Novellierungsanordnung 45, In Anlage 1.25 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Holztechnik) römisch vier. Teil (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) wird nach der Wendung „Anlage 1“ ein Punkt gesetzt und entfällt die Wendung „mit dem Hinweis, dass die die Bestimmungen über schulautonome Schwerpunktsetzungen nicht zum Tragen kommen.“.

Novellierungsanordnung 46, Die einen Bestandteil dieser Verordnung bildende Anlage 1.22 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Rohstoff- und Energietechnik) wird nach Anlage 1.21 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Metallurgie und Umwelttechnik) eingefügt.

Novellierungsanordnung 47, Die Anlagen 1.23 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Bekleidungstechnik) und 1.29 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Textiltechnik) entfallen.

Novellierungsanordnung 48, Die einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen 1.30 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Produktmanagement und Future Tecs), 1.31 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Informationstechnologie und Smart Production) und 1.32 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Technik in Medizin, Life Science und Sport) werden nach Anlage 1.28 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Technisches Management) angefügt.

Artikel 2
Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Aufgrund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2017,, wird bekannt gemacht:

Die in den Anlagen 1.22, 1.30, 1.31 und 1.32 jeweils unter Teil römisch sechs sowie Teil römisch sieben Abschnitt H Ziffer 2, enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2017,, bekannt gemacht.

Rauskala