Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 30. August 2019 |
Teil römisch zwei |
263. Verordnung: | Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung |
Auf Grund des Paragraph eins, Absatz 4, des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – AuslBG, Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1975,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 25 aus 2019,, wird verordnet:
Die Ausländerbeschäftigungsverordnung – AuslBVO, Bundesgesetzblatt Nr. 609 aus 1990,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 79 aus 2018,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph eins, Ziffer 2, wird die Wortfolge „und an der Amadeus International School Vienna“ durch die Wortfolge samt Satzzeichen „ , an der Amadeus International School Vienna, an der Japanischen Internationalen Schule in Wien und an der International School Carinthia“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, Im Paragraph eins, Ziffer 12, wird die Wortfolge „und des FES Regionalbüros für Zusammenarbeit und Frieden in Europa“ durch die Wortfolge samt Satzzeichen „ , des FES Regionalbüros für Zusammenarbeit und Frieden in Europa, der Frauen ohne Grenzen – Women without Borders / SAVE – Sisters Against Violent Extremism, gemeinnütziger Verein, des Multilateralen Dialogs KAS, der The Global Initiative – Verein gegen transnationale organisierte Kriminalität und der Impact Finance Organization – Verein zur Förderung des Impact Investings (IMFINO)“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, Im Paragraph eins, Ziffer 13, wird jeweils die Wortfolge „und den Vereinigten Staaten von Amerika“ durch die Wortfolge samt Satzzeichen „ , den Vereinigten Staaten von Amerika, Chile, Japan, Kolumbien und Uruguay“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 4, Im Paragraph eins, Ziffer 14, wird die Wortfolge „und von Neuseeland“ durch die Wortfolge samt Satzzeichen „ , Neuseeland und Argentinien“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 5, Dem Paragraph 2, wird folgender Absatz 9, angefügt:
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