BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 5. August 2019

Teil II

232. Verordnung:

Section Control-Messstreckenverordnung A4 2019 Fischamend-Bruck West I

232. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2019 im Bereich der A 4 Ost Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung A4 2019 Fischamend-Bruck West römisch eins)

Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960 wird verordnet:

Paragraph eins,

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 4 Ost Autobahn festgelegt:

  1. Ziffer eins
    auf der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze Ungarn der Abschnitt von km 18,00 bis km 26,72 und
  2. Ziffer 2
    auf der Richtungsfahrbahn Wien der Abschnitt von km 26,72 bis km 18,00.

Paragraph 2,

Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.

Reichhardt