Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 22. Juli 2019 |
Teil II |
219. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung Grimmenstein |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960 wird verordnet:
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird folgender Abschnitt der A 2 Süd Autobahn festgelegt:
Für die Fahrtrichtung Wien der Abschnitt zwischen km 81,33 und km 73,48. |
Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.
Reichhardt