- Ziffer einsKonstruktiver Betonbau,
- Ziffer 2Stahlbetonhochbau.
Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 4. Juli 2019 |
Teil II |
191. Verordnung: | Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin-Ausbildungsordnung |
Auf Grund der Paragraphen 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, wird verordnet:
Das Arbeitsgebiet des/der Betonbauspezialisten/Betonbauspezialistin umfasst insbesondere:
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin – Schwerpunkt Konstruktiver Betonbau:
Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin – Schwerpunkt Stahlbetonhochbau:
Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
4. Lehrjahr |
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1. |
Der Lehrbetrieb |
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1.1 |
Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes |
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– |
– |
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1.2 |
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben sowie Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche |
– |
– |
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1.3 |
Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs |
Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
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2. |
Aus- und Weiterbildung |
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2.1 |
Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten (zB Baukarriere) |
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2.2 |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Rechte und Pflichten (Paragraphen 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz) |
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2.3 |
Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG |
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3. |
Umweltschutz |
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3.1 |
Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen auf der Baustelle (zB Baurestmassentrennung, Recycling, Entsorgung, Gewässerschutz) |
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4. |
Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) |
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4.1 |
Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen usw. |
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4.2 |
Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen usw. |
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4.3 |
Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren usw. |
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4.4 |
Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen |
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4.5 |
Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit usw. |
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4.6 |
Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen |
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5. |
Sicherheit und Arbeitsergonomie (Gesundheit) |
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5.1 |
Kenntnis der einschlägigen Arbeitnehmerschutz- und Sicherheitsvorschriften (zB Baukoordinationsgesetz) und Anwenden des proaktiven Sicherheitsmanagements inkl. der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) auf Baustellen |
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5.2 |
Grundkenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen |
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5.3 |
Kenntnis und Anwendung der Grundlagen der Arbeitsergonomie (zB richtiges Heben, Tragen, Bewegen von Lasten usw.) |
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5.4 |
Kenntnis der im Ausbildungsschwerpunkt notwendigen Baustelleneinrichtungen, des Bauablaufs und der Baustellensicherungsmaßnahmen entsprechend der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Verkehrsvorschriften (wie über Signalanlagen und Funkanlagen) |
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5.5 |
Kenntnis der berufsspezifischen Unfallrisiken insbesondere beim Umgang mit Baumaschinen |
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6. |
Kommunikation, Organisation und Baubetriebswirtschaft |
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6.1 |
Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
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6.2 |
– |
Kenntnis der Kommunikation unter den Baubeteiligten auch unter Zuhilfenahme moderner Kommunikationsmittel (zB Building Information Modeling – BIM) |
Kommunizieren mit den Baubeteiligten auch unter Zuhilfenahme moderner Kommunikationsmittel (zB Building Information Modeling – BIM) |
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6.3 |
Durchführen von organisatorischen Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme |
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6.4 |
Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) |
Kenntnis und Anwendung von bauspezifischer Software |
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6.5 |
Kenntnis des Führens von Arbeitsnachweisen (auch in digitaler Form) |
Ausfüllen von Ausmaß- und Arbeitsbestätigungen sowie Führen von Bautageberichten (auch in digitaler Form) |
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6.6 |
Kenntnis und Durchführen der Baudokumentation auch mittels elektronischem Datenmanagement – EDM usw. |
Durchführen der Baudokumentation sowie Führen von Bautageberichten inklusive Beweissicherung auch mittels elektronischem Datenmanagement – EDM usw. |
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6.7 |
Verantwortungsbewusstes Umgehen mit sozialen Netzwerken und neuen digitalen Medien |
– |
– |
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6.8 |
Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung |
Durchführen der Arbeitsplanung unter Beachtung der Produktivität; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
Mitwirken bei der Durchführung des Baumanagements sowie Planen des Personaleinsatzes |
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6.9 |
Grundkenntnisse der Arbeitsabläufe, Zusammenhänge und Zuständigkeiten bei der Herstellung eines Bauwerkes |
Kenntnis der Arbeitsabläufe, Zusammenhänge und Zuständigkeiten bei der Herstellung eines Bauwerkes sowie des Einsatzes von Baugeräten auf der Baustelle |
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6.10 |
Grundkenntnisse der Betriebswirtschaft |
Kenntnis der Betriebswirtschaft |
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6.11 |
Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen |
Kenntnis der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen |
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6.12 |
– |
Grundkenntnisse der Kalkulation |
Kenntnis der Kalkulation |
Berechnen des Lohn-, Geräte- und Materialeinsatzes |
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6.13 |
Grundkenntnisse des Qualitätswesens |
Kenntnis des betriebsüblichen Qualitätsmanagements und Mitwirken bei der Umsetzung betrieblicher Maßnahmen zur Qualitätssicherung |
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7. |
Grundlagen des Beton- und Tiefbaus |
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7.1 |
Kenntnis der Bau- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften sowie der Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unter Beachtung der einschlägigen Verarbeitungsrichtlinien inklusive deren Lagerung |
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7.2 |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Baumaschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Geräte |
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7.3 |
Kenntnis über Baugesetze und Baunormen sowie einschlägige Richtlinien |
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7.4 |
– |
Grundkenntnisse bautechnischer Leistungsbeschreibungen (LBH, LBVI) |
Kenntnis von bautechnischen Leistungsbeschreibungen (LBH, LBVI) |
Lesen und Interpretieren von Leistungsverzeichnissen (LBH, LBVI) |
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7.5 |
– |
Grundkenntnisse der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) |
Kenntnisse der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) |
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7.6 |
Lesen von einfachen Plänen und Skizzen sowie Feststellen des Materialbedarfs |
Lesen von Plänen und Skizzen sowie Umsetzen der erfassten Informationen auf der Baustelle |
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7.7 |
Anfertigen von Handskizzen von Ausführungsdetails einfacher Bauteile |
– |
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7.8 |
– |
Kenntnis des rechnergestützten Konstruierens (CAD) |
Rechnergestütztes Bearbeiten von Zeichnungen (CAD) sowie Datenüberleitung |
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7.9 |
Kenntnis des Herstellens (Aufstellen, Prüfen, Instandhalten, Abtragen) von Gerüsten und Lehrgerüsten aller Art |
– |
– |
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7.10 |
Mitarbeiten beim Herstellen und Arbeiten auf einfachen Bockgerüsten |
Mitarbeiten beim Aufstellen, Instandhalten und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste unter Einhaltung der KJBG-VO |
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7.11 |
– |
– |
– |
Herstellen von Gerüsten und Lehrgerüsten |
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7.12 |
Mitarbeiten beim Einrichten und Absichern von Baustellen |
Einrichten und Absichern von Baustellen |
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7.13 |
Mitarbeiten beim Herstellen von Schnurgerüsten sowie Abstecken von Bauteilen und Anlegen von Waagrissen |
Herstellen von Schnurgerüsten sowie Abstecken von Bauteilen und Anlegen von Waagrissen |
– |
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7.14 |
Messen, Abstecken und Anlegen auch mit digitalen Vermessungsgeräten |
Messen, Abstecken und Anlegen mit verschiedenen digitalen Vermessungsgeräten |
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7.15 |
– |
Vermessen von einfachem Gelände und Dokumentieren der Vermessungsarbeiten |
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7.16 |
– |
Aufmessen von einfachen Bauteilen sowie Erstellen von einfachen Aufmaßskizzen zur Massenermittlung (zB für die Abrechnung) |
Aufmessen von Bauteilen sowie Erstellen von Aufmaßskizzen zur Massenermittlung (zB für die Abrechnung) |
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7.17 |
Kenntnis des Herstellens, des Sicherns und Pölzens von Baugruben und Künetten |
Herstellen von Baugruben und Künetten, inklusive Sichern und Pölzen |
– |
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7.18 |
Grundkenntnisse der Betontechnologie |
Kenntnis der Betontechnologie |
Kenntnis von Sonder- und Spezialbeton |
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7.19 |
Herstellen von unterschiedlichen Arten von Beton und Mörtel |
Verarbeiten und Nachbehandeln von unterschiedlichen Arten von Beton und Mörtel |
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7.20 |
– |
Transportieren, Einbringen und Verdichten von Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton |
– |
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7.21 |
– |
– |
Grundkenntnisse des Unterwasserbetons |
Kenntnis des Unterwasserbetons |
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7.22 |
Grundkenntnisse über die Prüfung von Frisch- und Festbeton |
Mitarbeiten bei der Herstellung von Proben für die Betonprüfung |
Herstellen von Proben für die Betonprüfung |
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7.23 |
Grundkenntnisse der Leistungen der Baugewerke im berufsrelevanten Arbeitsbereich |
Kenntnis der Leistungen der Baugewerke im berufsrelevanten Arbeitsbereich |
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7.24 |
Mitarbeiten beim Prüfen von Vorleistungen |
Prüfen von Vorleistungen |
Selbstständiges Dokumentieren von geprüften Vorleistungen |
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7.25 |
Grundkenntnisse der Zusammenarbeit und Abstimmung der einzelnen Handwerke sowie der Schnittstellen zu diesen auf der Baustelle |
Kenntnis der Zusammenarbeit und Abstimmung der einzelnen Handwerke sowie der Schnittstellen zu diesen auf der Baustelle |
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7.26 |
Grundkenntnisse der Baustellenlogistik |
Kenntnis der Baustellenlogistik (zB der Zusammenarbeit mit Lieferanten und Subunternehmern) |
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8. |
Beton- und Tiefbautechnische Arbeiten |
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8.1 |
Manuelles Bearbeiten von Werkstoffen |
Maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen |
– |
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8.2 |
Grundkenntnisse des Leitungsbaus |
Kenntnis des Leitungsbaus |
– |
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8.3 |
– |
– |
Verlegen von Rohrkanälen, Herstellen von Schächten und Prüfen auf Dichtheit |
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8.4 |
Herstellen von Flachgründungen |
– |
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8.5 |
– |
Kenntnis über Tiefgründungen |
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8.6 |
Grundkenntnisse der Baukonstruktion und Tragwerkslehre sowie der Wirkung von inneren und äußeren Kräften in und an Bauwerken |
Kenntnis der Wirkung von inneren und äußeren Kräften in und an Bauwerken |
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8.7 |
Herstellen von Schalungen aus verschiedenen Materialien (zB Holz, Metall, Kunststoff) wie konventionelle Schalungen und Systemschalungen |
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8.8 |
– |
Kenntnis der Herstellung von Sonderschalungen wie zB Kletter- oder Gleitschalungen |
Herstellen von Sonderschalungen wie zB Kletter- oder Gleitschalungen |
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8.9 |
Schneiden, Biegen und Verlegen von Baustahl nach Bewehrungsplänen |
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8.10 |
Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton |
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8.11 |
Reinigen und Warten von Schalungen |
– |
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8.12 |
– |
Herstellen von Sichtbetonschalungen |
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8.13 |
Einbauen von Fertigteilen |
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8.14 |
Kenntnis über die Instandhaltung und Sanierung von Beton- und Stahlbetonbauteilen |
Instandhalten und Sanieren von Beton- und Stahlbetonbauteilen |
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8.15 |
Herstellen von Schlitzen, Durchbrüchen, Öffnungen und Aussparungen |
– |
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8.16 |
– |
Herstellen von Trenn- und Arbeitsfugen |
– |
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8.17 |
Abdichten von Bauwerken gegen Feuchtigkeit wie Horizontal- und Vertikalabdichtung sowie Herstellen von tagwasser- und druckwasserdichten Durchführungen |
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8.18 |
Grundkenntnisse über die Herstellung von Spannbeton |
Kenntnis über die Herstellung von Spannbeton |
– |
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8.19 |
– |
– |
Verlegen von Spanngliedern unter Beachtung des Korrosionsschutzes |
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8.20 |
– |
– |
Herstellen von Spannbetonbauteilen, Vorspannen und Verpressen von Spanngliedern |
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8.21 |
– |
Grundkenntnisse der Wasserhaltung und -ableitung |
Kenntnis der Wasserhaltung und -ableitung |
Ausführen von offener Wasserhaltung und deren Ableitung |
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8.22 |
– |
– |
Einfaches Verlegen von Beton- und Natursteinplatten und keramischem Material |
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8.23 |
Grundkenntnisse der Verputzarbeiten |
Kenntnis der Verputzarbeiten |
– |
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8.24 |
– |
Kenntnis des Sanierens von Beton, Asphalt und Leitungen |
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8.25 |
– |
– |
Grundkenntnisse der Wirkungsweisen, Einsatzmöglichkeiten, Wartung und Pflege von Baumaschinen |
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8.26 |
– |
– |
Grundkenntnisse über den Einsatz und über die Bedienung von Hubstaplern |
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
4. Lehrjahr |
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1. |
– |
– |
– |
Herstellen von Baugruben und Künetten mit Künettenverbau |
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2. |
– |
Grundkenntnisse der Bodenarten, des Erdbaus und des Landschaftsbaus |
Kenntnis der Bodenarten, des Erdbaus und des Landschaftsbaus |
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3. |
– |
– |
Aufbauen, Umsetzen und Abbauen von Rüstungen im konstruktiven Betonbau auch unter Einsatz von Schalwagen |
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4. |
– |
– |
Grundkenntnisse von Baumethoden im Spezial-Tiefbau |
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5. |
– |
– |
Grundkenntnisse des Bauens im Wasser |
Kenntnis des Bauens im Wasser |
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6. |
Grundkenntnisse des konstruktiven Wasserbaus (zB Wasserkraftanlagen) |
Kenntnisse des konstruktiven Wasserbaus (zB Wasserkraftanlagen) |
Mitarbeiten bei Arbeiten im konstruktiven Wasserbau (zB Bachverbauung) |
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7. |
– |
Grundkenntnisse über den Brückenbau |
Kenntnis über den Brückenbau (wie Brückentragwerk, Brückenwiderlager und Schleppplatten usw.) |
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8. |
– |
– |
Grundkenntnisse über Brückenabdichtungen |
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9. |
– |
Grundkenntnisse über Brückenübergangskonstruktionen |
Kenntnis über Brückenübergangskonstruktionen |
Versetzen von Brückenübergangskonstruktionen |
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10. |
– |
– |
Hinterfüllen von Bauwerken (zB Brückenwiderlager) |
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11. |
– |
– |
– |
Kenntnis der Herstellung von Schleppplatten |
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12. |
Grundkenntnisse des Herstellens und der Sicherung von Böschungen, insbesondere der Sicherung durch Stützwände |
Kenntnis des Herstellens und der Sicherung von Böschungen, insbesondere der Sicherung durch Stützwände |
– |
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13. |
Herstellen von Schüttungen |
Mitarbeiten beim Herstellen von Böschungen und zugehörigen Böschungssicherungen |
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
4. Lehrjahr |
1. |
– |
Montieren sowie Versetzen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton (zB Fassadenelemente, Verblendungen) |
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2. |
Herstellen von Anschlussmauerwerk und von Verbindungen |
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3. |
– |
Verlegen von Fertigteildecken und vorgefertigten Stahlbetonbauteilen |
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4. |
Herstellen von einfachen Wänden aus unterschiedlichen Baustoffen unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften |
Herstellen von verschiedenartigen Wänden aus unterschiedlichen Baustoffen unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften |
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5. |
Herstellen von Über- und Unterzügen, auch in Fertigteilbauweise (zB Sturzausbildung) |
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6. |
Herstellen von Estrichen mit erforderlichen Aufbauten |
– |
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7. |
– |
Kenntnisse über den Bau von Rauchfängen, Abgasfängen und Lüftungen |
– |
|
8. |
– |
– |
Aufreißen und Herstellen von Treppen |
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9. |
Aufstellen von Leichtbauwänden |
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10. |
– |
Durchführen von Trockenbauarbeiten wie Versetzen, Montieren, Dämmen und Verspachteln von Montagewänden, Vorsatzschalen und Montagedecken |
– |
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11. |
Grundkenntnisse der Bauphysik sowie Kenntnis der Wärme-, Schall- und Brandschutztechnik |
Einbauen von Dämmstoffen für Wärme-, Schall- und Brandschutz (zB Perimeterdämmung) |
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12. |
– |
Versetzen von Einbauteilen wie Fenster und Türen |
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13. |
– |
Verputzen von Innen- und Außenflächen unter Verwendung von verschiedenen Putzträgern und Dämmsystemen |
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14. |
– |
Grundkenntnisse der Durchbruch- und Abbrucharbeiten |
Kenntnis der Durchbruch- und Abbrucharbeiten und Auswechseln und Abtragen von nichttragenden und tragenden Bauteilen |
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Schwerpunkt konstruktiver Betonbau:
Schwerpunkt Stahlbetonhochbau:
Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2025 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten.
Udolf-Strobl