BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 3. Juli 2019

Teil II

183. Verordnung:

Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

183. Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

              Aufgrund des Paragraph eins, Absatz 2, der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO, BGBl. Nr. 471, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, wird verordnet:

              Paragraph eins,

Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.

              Paragraph 2,

Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 29. September 2019 festgesetzt.

              Paragraph 3,

Als Stichtag wird der 9. Juli 2019 bestimmt.

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