Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 1. Juli 2019 |
Teil römisch zwei |
176. Verordnung: | Änderung der Verordnung betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz |
Auf Grund des Paragraph 11 a, des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 1993,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 60 aus 2018,, wird die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 2018,, wie folgt geändert:
In der Anlage zum Frauenförderungsplan entfällt im dritten Absatz die Wortfolge „Dort wo der Frauenanteil von 50 % bereits bei weitem überschritten ist (65 % oder höher), hat die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen Maßnahmen zu erarbeiten, die zur Erhöhung des Männeranteils in diesen Organisationseinheiten führen.“.
Zarfl