BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 23. Mai 2019

Teil römisch zwei

131. Verordnung:

Aufhebung der Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Heranziehung von Asylwerbern und bestimmten sonstigen Fremden für gemeinnützige Hilfstätigkeiten und die Höhe des hierfür zu leistenden Anerkennungsbeitrags

131. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Heranziehung von Asylwerbern und bestimmten sonstigen Fremden für gemeinnützige Hilfstätigkeiten und die Höhe des hierfür zu leistenden Anerkennungsbeitrags aufgehoben wird

Auf Grund des Paragraph 7, Absatz 3 a, Ziffer eins und Absatz 5, des Grundversorgungsgesetzes – Bund 2005 (GVG-B 2005), Bundesgesetzblatt Nr. 405 aus 1991,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 2018,, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Heranziehung von Asylwerbern und bestimmten sonstigen Fremden für gemeinnützige Hilfstätigkeiten und die Höhe des hierfür zu leistenden Anerkennungsbeitrags, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 123 aus 2019,, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft.

Ratz