für die Fahrtrichtung Linz der Abschnitt zwischen km 12,37 und km 11,29 und
Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 25. April 2019 |
Teil II |
103. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung Voestbrücke 2c |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960 wird verordnet:
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden – bei Führung des Verkehrs im Gegenverkehr auf der Richtungsfahrbahn Freistadt – folgende Abschnitte der A 7 Mühlkreis Autobahn festgelegt:
Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.
Hofer