Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 4. Juli 2019 |
Teil römisch drei |
97. Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesminister für Inneres der Republik Österreich und dem Ministerium für Öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China |
[Vereinbarung in der fehlerberichtigten deutschen1 Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Vereinbarung in chinesischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 13, mit 10. Juli 2001 in Kraft getreten.
Bierlein
1 Die deutsche Sprachfassung der Vereinbarung wurde durch Notenwechsel vom 5. Juli 2018 und 10. April 2019 gemäß Art. 79 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl. Nr. 40/1980, berichtigt.