BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 25. Juni 2019

Teil III

93. Kundmachung:

Geltungsbereich des Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

93. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben folgende weitere Staaten und Gebiete das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 21 aus 2019,) ratifiziert oder angenommen:

Staaten oder Gebiete:

Datum des Inkrafttretens

gemäß Artikel 34, Absatz 2 :,

Curaçao1

1. Juli 2019

Finnland1

1. Juni 2019

Georgien1

1. Juli 2019

Luxemburg1

1. August 2019

Niederlande1

(für den europäischen und den karibischen Teil der Niederlande [Bonaire, Sint Eustatius und Saba])

1. Juli 2019

Vereinigte Arabische Emirate1

1. September 2019

Bierlein

1  Vorbehalte und Notifikationen dieser Staaten oder Gebiete sowie Einsprüche und Einwendungen zu diesem Übereinkommen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der OECD unter http://www.oecd.org/tax/treaties/beps-mli-signatories-and-parties.pdf abrufbar.