BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 7. Juni 2019

Teil römisch drei

84. Kundmachung:

Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen

84. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Tschechische Republik am 10. Mai 2019 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 218 aus 2018,) gekündigt.

Die Kündigung wird mit 1. Dezember 2019 wirksam.

Bierlein