Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 7. Juni 2019 |
Teil römisch drei |
84. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Tschechische Republik am 10. Mai 2019 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 218 aus 2018,) gekündigt.
Die Kündigung wird mit 1. Dezember 2019 wirksam.
Bierlein