Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 7. Juni 2019 |
Teil römisch drei |
79. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palau am 13. Mai 2019 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 84 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 172 aus 2018,) hinterlegt.
Bierlein