BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 7. Juni 2019

Teil römisch drei

77. Kundmachung:

Geltungsbereich des Zusatzprotokolls gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

77. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 11 aus 2008,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 175 aus 2018,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Gabun

10. Mai 2019

Palau

27. Mai 2019

Die Kundmachung in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 117 aus 2010, wird dahingehend berichtigt, dass der Listeneintrag bezüglich der Hinterlegung der entsprechenden Urkunde durch Gabun am 22. September 2010 aus der Liste gestrichen wird.

Bierlein