Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 17. Mai 2019 |
Teil römisch drei |
72. Luftverkehrsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten |
[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die Notifikation gemäß Artikel 23, Absatz eins, des Abkommens wurde am 20. Juni 2014 beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen gemäß seinem Artikel 23, Absatz eins, mit 16. Mai 2019 in Kraft getreten.
Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 207 vom 06.08.2010 Seite 32, veröffentlicht.
Kurz