BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 14. Mai 2019

Teil römisch drei

66. Kundmachung:

Geltungsbereich des Dritten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen

66. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Dritten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Portugal am 8. April 2019 seine Ratifikationsurkunde zum Dritten Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2015,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 211 aus 2018,) hinterlegt.

Kurz