Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 14. Mai 2019 |
Teil römisch drei |
62. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 10. April 2019 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen Bundesgesetzblatt Nr. 433 aus 1969,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 12 aus 2012,) hinterlegt.
Kurz