Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 21. März 2019 |
Teil römisch drei |
37. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Irland1 am 8. März 2019 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 141 aus 2018,) hinterlegt und dabei gemäß Artikel 78, Absatz 2, des Übereinkommens den Vorbehalt erklärt, die Bestimmungen in Artikel 30, Absatz 2 und Artikel 44, Absatz 3, nicht anzuwenden.
Kurz
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 210].