BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 21. März 2019

Teil römisch drei

37. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

37. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Irland1 am 8. März 2019 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 141 aus 2018,) hinterlegt und dabei gemäß Artikel 78, Absatz 2, des Übereinkommens den Vorbehalt erklärt, die Bestimmungen in Artikel 30, Absatz 2 und Artikel 44, Absatz 3, nicht anzuwenden.

Kurz

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 210].