Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 21. März 2019 |
Teil römisch drei |
34. Kundmachung: | Berichtigung der authentischen deutschen Sprachfassung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits |
Auf Grund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 6, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003, idgF, wird kundgemacht:
Nach einem Berichtigungsprotokoll des Depositärs des Abkommens, des Generalsekretariates des Rates der Europäischen Union, vom 22. August 2018 ist der unter Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 73 aus 2015, kundgemachte Wortlaut der authentischen deutschen Sprachfassung des am 16. Juni 2008 in Luxemburg unterzeichneten Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits wie folgt berichtigt worden:
Protokoll 7 Anhang römisch zwei Anlage 1 Teil B (In Bosnien und Herzegowina), Titel A) Weine mit Ursprung in Bosnien und Herzegowina, Untertitel Anbaugebiet/Teilgebiet, erster Eintrag:
Anstatt:
“Middle Neretva“
muss muss es heißen:
“Srednja Neretva“.
Kurz