BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 18. März 2019

Teil römisch drei

32. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und von Veräußerungsgewinnen samt Protokoll

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 26 Regierungsvorlage 326 Ausschussbericht 432 Sitzung 53. Bundesrat:, Ausschussbericht 10093 Sitzung 887.)

32.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und von Veräußerungsgewinnen samt Protokoll

[Vertragstext in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

[Vertragstext in englischer Sprache, siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens wurden am 13. Februar bzw. 1. März 2019 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 28, Absatz eins, mit 1. März 2019 in Kraft getreten.

Kurz