Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 18. März 2019 |
Teil III |
30. Änderung des Anhangs der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Slowakischen Republik über die Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung |
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Slowakischen Republik über die Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 88 aus 2011, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 225 aus 2016,, wurde gemäß Artikel eins, Absatz 2, durch Notenwechsel vom 10. Dezember 2018 und 1. März 2019 dahingehend geändert, dass der Dienstort Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate) mit Wirkung vom 1. April 2019 aus dem Anhang gestrichen wird.
Kurz