BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 18. März 2019

Teil römisch drei

29. Änderung des Anhangs der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung

29. Änderung des Anhangs der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung

Der Anhang der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 91 aus 2011, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 102 aus 2018,, wurde gemäß Artikel eins, Absatz 2, durch Notenwechsel vom 6. Dezember 2018 und 25. Februar 2019 wie folgt geändert:

Ungarn vertritt die Republik Österreich am Dienstort Tripolis (Libyen) für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen der international anerkannten libyschen Regierung und nur nach vorheriger Verständigung durch die Österreichische Botschaft Tunis.

Die Änderung des Anhangs ist mit 1. März 2019 in Kraft getreten.

Kurz