Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 23. Dezember 2019 |
Teil römisch drei |
226. Kundmachung: | Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Trinidad und Tobago am 9. Dezember 2019 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen Bundesgesetzblatt Nr. 413 aus 1973,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 197 aus 2018,) hinterlegt.
Bierlein