Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 23. Dezember 2019 |
Teil römisch drei |
225. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Bulgarien am 10. Dezember 2019 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 207 aus 2019,) gekündigt.
Die Kündigung wird mit 1. Juli 2020 wirksam.
Bierlein