BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 6. Dezember 2019

Teil römisch drei

210. Kundmachung:

Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

210. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Antigua und Barbuda am 3. Juli 2019 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Bundesgesetzblatt Nr. 590 aus 1978,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 219 aus 2018,) hinterlegt.

Österreich hat gegen den Vorbehalt und die als Vorbehalt zu klassifizierende Erklärung Katars1 am 16. Mai 2019 einen Einspruch2 erhoben.

Bierlein

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 219/2018.

2  Der Einspruch ist in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.3].