Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 28. November 2019 |
Teil römisch drei |
207. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Schweiz am 21. November 2019 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 145 aus 2019,) gekündigt.
Die Kündigung wird mit 1. Juni 2020 wirksam.
Bierlein