Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 20. November 2019 |
Teil römisch drei |
199. Kundmachung: | Geltungsbereich der in London beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen |
Spanien hat am 17. April 2015 gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen als Depositär der in London beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen Bundesgesetzblatt Nr. 206 aus 1993,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 47 aus 2013,), eine Mitteilung bezüglich der vom Vereinigten Königreich1 anlässlich der Ratifikation der Änderung erklärten territorialen Anwendbarkeit auf Gibraltar abgegeben2.
Bierlein
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 206/1993.
2 Der Wortlaut der Mitteilung ist in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.2.b].