BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 14. November 2019

Teil römisch drei

191. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens von Paris

191. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens von Paris

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Russische Föderation1 am 7. Oktober 2019 ihre Annahmeurkunde zum Übereinkommen von Paris Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 197 aus 2016,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 159 aus 2019,) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung abgegeben.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge haben die Vereinigten Staaten am 4. November 2019 ihren Rücktritt vom Übereinkommen von Paris schriftlich notifiziert. Gemäß Artikel 28, Absatz eins und 2 des Übereinkommens wird der Rücktritt mit 4. November 2020 wirksam.

Bierlein

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.7.d].