Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 6. März 2019 |
Teil III |
19. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger |
Laut Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat Usbekistan am 25. Jänner 2019 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger Bundesgesetzblatt Nr. 294 aus 1982,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 208 aus 2016,) hinterlegt.
Kurz