BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 15. Oktober 2019

Teil römisch drei

173. Kundmachung:

Geltungsbereich des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken

173. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 32 aus 1999,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 88 aus 2008,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 42 aus 2019,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Brasilien1

2. Juli 2019

Malaysia1

27. September 2019

Bierlein

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der WIPO unter http://www.wipo.int/treaties/ abrufbar [Madrid Protocol].