BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 8. Oktober 2019

Teil römisch drei

168. Ergänzung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa

168. Ergänzung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa

Die mittels Notenwechsel vom 27. März bzw. 21. April 2015 geschlossene Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 59 aus 2015, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 55 aus 2019,) wurde durch diplomatischen Notenwechsel vom 28. Mai 2019 und 24. September 2019 dahingehend ergänzt, dass der Dienstort „Kampala“ in der Liste der Orte, an denen die Bundesrepublik Deutschland die Republik Österreich vertritt, mit dem Zusatz „ab 1.10.2019 auf Inhaber von ugandischen Diplomaten- und Dienstpässen beschränkt“ versehen wird.

Diese Ergänzung der Vereinbarung tritt mit 1. Oktober 2019 in Kraft.

Bierlein