BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 8. Oktober 2019

Teil römisch drei

166. Kundmachung:

Geltungsbereich der Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression

166. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich der Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression

Laut Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurde die Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 96 aus 2015,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 161 aus 2018,) von den nachstehend angeführten Staaten ratifiziert bzw. angenommen.

Gemäß Artikel 121, Absatz 5, des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 180 aus 2002, idgF) wird die Änderung für die nachstehend angeführten Staaten wie folgt in Kraft treten:

Staaten:

Datum des Inkrafttretens

gemäß Artikel 121, Absatz 5 :

Ecuador

25. September 2020

Paraguay

5. April 2020

Bierlein