Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 21. Jänner 2019 |
Teil römisch drei |
16. Durchführungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft |
[Durchführungsvereinbarung in deutscher Sprache, siehe Anlage]
Die Durchführungsvereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 5, Absatz eins, mit 1. Februar 2019 in Kraft.
Kurz