Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 4. Oktober 2019 |
Teil römisch drei |
151. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Malediven am 17. September 2019 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1961,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 117 aus 2019,) hinterlegt.
Bierlein