Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 4. Oktober 2019 |
Teil III |
150. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Demokratische Volksrepublik Laos am 24. September 2019 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2019,) hinterlegt und dabei einen Vorbehalt gemäß Artikel 95, des Übereinkommens erklärt.
Bierlein