Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 23. September 2019 |
Teil römisch drei |
145. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats haben Spanien am 6. September 2019 und Estland am 12. September 2019 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 84 aus 2019,) gekündigt.
Die Kündigungen werden mit 1. April 2020 wirksam.
Bierlein