BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 26. August 2019

Teil römisch drei

137. Kundmachung:

Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

137. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Fidschi am 19. August 2019 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 104 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 82 aus 2019,) hinterlegt und dabei den Vorbehalt erklärt, sich durch die Bestimmungen des Artikel 42, Absatz eins, des Übereinkommens nicht als gebunden zu betrachten.

Bierlein