Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 26. August 2019 |
Teil römisch drei |
135. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2018,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 40 aus 2019,) ratifiziert beziehungsweise sind ihm beigetreten:
|
Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde: |
|
|
Ghana |
8. August 2019 |
|
|
Malediven |
1. Juli 2019 |
|
|
Rumänien |
22. Mai 2019 |
|
Bierlein