Jahrgang 2019 |
Ausgegeben am 15. Juli 2019 |
Teil römisch drei |
113. Kundmachung: | Geltungsbereich des Administrativen und Technischen Durchführungsübereinkommens zum Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten |
Laut Mitteilung der Regierung von Ungarn als Depositär des Administrativen und Technischen Durchführungsübereinkommens zum Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 2018,) hat Bulgarien am 21. Mai 2019 seine Ratifikationsurkunde hinterlegt.
Gemäß Artikel 12, Absatz eins, ist das Administrative und Technische Durchführungsübereinkommen für Bulgarien am 1. Juli 2019 in Kraft getreten.
Bierlein