BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 10. Juli 2019

Teil römisch drei

103. Kundmachung:

Beendigung des Übereinkommens zwischen Österreich und Lettland über die Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen

103. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend die Beendigung des Übereinkommens zwischen Österreich und Lettland über die Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen

Auf Grund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 6, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003, idgF, wird kundgemacht:

Österreich und Lettland haben einvernehmlich festgestellt, dass das Übereinkommen zwischen Österreich und Lettland über die Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen, Bundesgesetzblatt Nr. 321 aus 1932,, gemäß Artikel 59, Absatz eins, Litera a, des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, Bundesgesetzblatt Nr. 40 aus 1980,, mit Wirksamkeit vom 31. August 1997 als beendet anzusehen ist.

Bierlein