BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 9. Mai 2018

Teil römisch zwei

98. Verordnung:

Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen

98. Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen

Auf Grund des Paragraph 10, Absatz 2, des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG), Bundesgesetzblatt Nr. 435 aus 1996,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 145 aus 2017,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit dürfen in der Zeit vom 11. Mai 2018, 00.00 Uhr, bis 11. November 2018, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Republik Slowenien und zu Ungarn im Verkehr zu Lande nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 11. November 2018 außer Kraft.

Kickl