Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 27. September 2018 |
Teil römisch zwei |
258. Verordnung: | Änderung der Universitätsberechtigungsverordnung |
Auf Grund des Paragraph 41, Absatz 2 und des Paragraph 69, Absatz 2, des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 2018,, sowie Paragraph 13, Absatz 2, des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 175 aus 1966,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 2018,, wird verordnet:
Die Universitätsberechtigungsverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 44 aus 1998,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 26 aus 2017,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, wird nach dem Wort „Universitäten“ die Wendung „und Pädagogischen Hochschulen“ eingefügt.
Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 2, Absatz eins, Litera a, wird in der Tabelle in der Spalte Studienrichtung die Wortfolge „Klassische Archäologie“ durch die Wendung „Klassische Archäologie, Archäologie“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, In Paragraph 2, Absatz eins, Litera a, wird in der Tabelle in der Spalte Studienrichtung nach der die Studienrichtung Klassische Archäologie, Archäologie betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
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„Klassische Philologie“ |
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Novellierungsanordnung 4, In Paragraph 2, Absatz eins, Litera a, wird in der Tabelle in der Spalte Studienrichtung vor der das Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Latein betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
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„Altertumswissenschaften“ |
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Novellierungsanordnung 5, In Paragraph 2, Absatz eins, Litera d, wird in der Tabelle in der Spalte Studienrichtung die Wendung „Biologie und Umweltkunde sowie Biologie und Warenlehre“ durch die Wendung „Biologie und Umweltkunde“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 6, In Paragraph 2, Absatz eins, Litera d, wird in der Tabelle in der Spalte Studienrichtung nach der die Studienrichtung Biomedizin und Biotechnologie betreffenden Zeile folgende Zeile angefügt:
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„Molekulare Medizin“ |
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Novellierungsanordnung 7, Dem Paragraph 2, werden folgende Absatz 5 und 6 angefügt:
Novellierungsanordnung 8, Die Paragraphen 3 und 3 a entfallen.
Novellierungsanordnung 9, Der Einleitungssatz des Paragraph 4, Absatz eins, lautet:
„Vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung bzw. für Bachelorstudien oder für Erweiterungsstudien zur Erweiterung von Lehramtsstudien auf Bachelorebene vor der Bachelorprüfung sind für folgende Studienrichtungen Zusatzprüfungen, jedenfalls zur Berufsreifeprüfung oder zur Reifeprüfung der folgenden höheren Schulen, abzulegen:“
Novellierungsanordnung 10, In Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, wird in der Tabelle in der Spalte Studienrichtung die Wendung „Theologische Studienrichtungen (mit Ausnahme des Bachelorstudiums Katholische Religionspädagogik)“ durch die Wendung „Evangelische und katholische theologische Studienrichtungen“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 11, In Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, wird in der Tabelle in der Spalte Studienrichtung nach der die Theologischen Studienrichtungen betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
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„Rechtswissenschaften“ |
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Novellierungsanordnung 12, In Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, wird in der Tabelle in der Spalte Studienrichtung nach der die Studienrichtung Bosnisch/Kroatisch/Serbisch betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
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„Burgenlandkroatisch/Kroatisch,“ |
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Novellierungsanordnung 13, In Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, wird in der Tabelle in der Spalte Studienrichtung die Wendung „Geschichte und Sozialkunde“ durch die Wendung „Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 14, In Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, wird in der Tabelle in der Spalte Studienrichtung nach der die Studienrichtung Italienisch betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
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„Polnisch,“ |
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Novellierungsanordnung 15, In Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, wird in der Tabelle in der Spalte Studienrichtung nach der die Studienrichtung Russisch betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
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„Slowakisch,“ |
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Novellierungsanordnung 16, In Paragraph 4, Absatz eins, Litera b, wird in der Tabelle in der Spalte Studienrichtung der die Studienrichtung Klassische Philologie-Latein betreffenden Zeile folgende Zeile vorangestellt:
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„Klassische Philologie“ |
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Novellierungsanordnung 17, In Paragraph 4, Absatz eins, Litera b, wird in der Tabelle in der Spalte Studienrichtung die Wendung „Katholische Religionspädagogik (mit Ausnahme des Bachelorstudiums Katholische Religionspädagogik)“ durch die Wendung „Katholische Religionspädagogik (mit Ausnahme der Bachelorstudien Katholische Religionspädagogik und Religionspädagogik)“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 18, In Paragraph 4, Absatz eins, Litera b, wird in der Tabelle in der Spalte Studienrichtung nach der die Alte Geschichte und Altertumskunde betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
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„Altertumswissenschaften“ |
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Novellierungsanordnung 19, In Paragraph 4, Absatz eins, Litera b, wird in der Tabelle in der Spalte Studienrichtung die Wortfolge „Klassische Archäologie“ durch die Wendung „Klassische Archäologie, Archäologie“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 20, In Paragraph 4, Absatz eins, Litera b, entfällt in der Tabelle in der Spalte Studienrichtung die Wendung „Studienrichtung Sprachwissenschaft – Studienzweig Indogermanistik“.
Novellierungsanordnung 21, In Paragraph 4, Absatz eins, Litera b, wird in der Tabelle in der Spalte Studienrichtung nach der die Klassische Archäologie, Archäologie betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
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„Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Latein“ |
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Novellierungsanordnung 22, In Paragraph 4, Absatz eins, Litera c, entfällt in der Tabelle in der Spalte Studienrichtung die Wendung „Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen“.
Novellierungsanordnung 23, In Paragraph 4, Absatz eins, Litera c, entfallen in der Tabelle in der Spalte Studienrichtung die Wörter „Gesteinshüttenwesen“ und „Markscheidewesen“.
Novellierungsanordnung 24, In Paragraph 4, Absatz eins, Litera c, wird in der Tabelle in der Spalte Studienrichtung das Wort „Montanmaschinenwesen“ durch das Wort „Montanmaschinenbau“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 25, In Paragraph 4, Absatz eins, Litera c, wird in der Tabelle in der Spalte Studienrichtung nach der die Studienrichtung Mechatronik betreffenden Zeile folgende Zeile angefügt:
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„Industrial Design“ |
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Novellierungsanordnung 26, In Paragraph 6, Absatz 2, wird nach dem Wort „Universität“ die Wendung „oder der Pädagogischen Hochschule“ eingefügt und folgender Satz angefügt:
„In diesem Rahmen können im Hinblick auf die gewählte Studienrichtung Schwerpunkte gesetzt werden.“
Novellierungsanordnung 27, In Paragraph 6, Absatz 3, entfällt die Wendung „§ 3 Absatz eins, und“.
Novellierungsanordnung 28, Dem Paragraph 6, wird folgender Absatz 4, angefügt:
Novellierungsanordnung 29, In Paragraph 9, entfallen der Absatz eins und die Absatzbezeichnung „(2)“.
Novellierungsanordnung 30, Dem Paragraph 10, wird folgender Absatz 10, angefügt:
Faßmann