256. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH der Betrieb und die Weiterentwicklung eines Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerserviceportal) und von bestimmten IT-Verfahren, die bisher zum Wirkungsbereich der Steuer- und Zollverwaltung gehört haben, übertragen werden
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl. Nr. 757/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 6, des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), Bundesgesetzblatt Nr. 757 aus 1996,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2003,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Betrieb und Weiterentwicklung eines Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerserviceportal)
§ 1.Paragraph eins,
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit dem Betrieb und der Weiterentwicklung des Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerserviceportal) gemäß § 1 Abs. 2 Bundesgesetz über die Einrichtung und den Betrieb eines Unternehmensserviceportals (Unternehmensserviceportalgesetz – USPG), BGBl. I Nr. 52/2009 idF BGBl. I Nr. 32/2018, betraut. Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit dem Betrieb und der Weiterentwicklung des Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerserviceportal) gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Bundesgesetz über die Einrichtung und den Betrieb eines Unternehmensserviceportals (Unternehmensserviceportalgesetz – USPG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 52 aus 2009, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, betraut.
Betrieb und Weiterentwicklung von IT-Verfahren, die bisher zum Wirkungsbereich der Steuer- und Zollverwaltung gehört haben
§ 2.Paragraph 2,
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit dem Betrieb und der Weiterentwicklung jener IT-Verfahren betraut, die bisher von der Bundesrechenzentrum GmbH betrieben und weiterentwickelt wurden und zum Wirkungsbereich der Steuer- und Zollverwaltung gehört haben und durch die Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idF BGBl. I Nr. 164/2017, nunmehr zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gehören. Das sind: Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit dem Betrieb und der Weiterentwicklung jener IT-Verfahren betraut, die bisher von der Bundesrechenzentrum GmbH betrieben und weiterentwickelt wurden und zum Wirkungsbereich der Steuer- und Zollverwaltung gehört haben und durch die Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986, Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1986, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 164 aus 2017,, nunmehr zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gehören. Das sind:
Projekt- und Ressourcenmanagement (PRM)
Bundes-Content Management System (Bundes-CMS)
Geschäftsprozessmodellierung
Basiskomponente Identity Management
Basiskomponente Textsuche
IT-Architekturmanagement-Tool
Kosten/Nutzen-Analyse-Tool
Basiskomponente BMF-meinpostkorb.at
Online Formulare (Melde- und Kommunikationsinfrastruktur)
IT-Prüfungs- und Organisationscontrolling
Schramböck